Rechtsschutz gegen Trassenentscheidung nach § 16 FStrG.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 3293-4
IRB: Z 1649
IRB: Z 1649
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Anknüpfend an das Urteil des BVerwG v. 26.6.1981 (DOK-Nr. 29625) zur § 16 FStrG tritt der Autor die Auffassung, die Festlegung der Linienführung sei kein im verwaltungsrechtlichen Verfahren anfechtbarer Verwaltungsakt. Er bezweifelt, dass eine Anfechtung der Linienführungsbestimmung zu einem Mehr an Rechtsschutz führen würde (oft nicht genügend konkretisiert, Bürger kann Betroffenheit nicht immer abschätzen). Allerdings müssen auch Privatinteressen in die Planaufstellung eingehen. Der Autor kommt zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Beteiligung privater Drittbetroffener im Stadium der vorbereitenden Planung. DS
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, München 2(1983)Nr.4, S.209-212