Schutzvorkehrungen und Ausgleichszahlungen im öffentlichen Nachbarrecht. Eine systematische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung öffentlicher Vorhaben.

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München

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ZLB: 98/4030

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Abstract

Im öffentlichen Nachbarrecht ist bei Interessensausgleich zweier Bürger stets eine Behörde beteiligt, so daß ein dreipoliges Rechtsverhältnis besteht. Das öffentliche Nachbarrecht stellt nachbarschützende rechtliche Anforderungen an die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen, die sich auf nachbarliche Grundstücke nachteilig auswirken können. Im Rahmen gewisser Fristen oder im formalisierten Anhörungsverfahren können sich Betroffene auf ihre Rechte berufen. Für den Rechtsschutz kommt es auf den Zeitpunkt, in dem die jeweilige Störung begonnen hat maßgeblich an. Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, welche Pflichten die Behörde einem privaten Anlagenbetreiber zum Schutz der Nachbarschaft, gegen von seiner Anlage ausgehenden Beeinträchtigungen aufzuerlegen hat. Es kommen die Errichtung von Schutzvorkehrungen und die Zahlung von Geldausgleich in Betracht. kirs/difu

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XXXV, 267 S.

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Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 62