Eigentumsfreiheitsklage contra Naturschutz.

Gieseking
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Bielefeld

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ZLB: 98/217

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Abstract

Thema ist der Konflikt zwischen privatem Nachbarrecht und Naturschutz. Der Bürger betrachtet die Natur und naturzugehörige Lebewesen für schutzwürdig, jedenfalls so lange diese ihn nicht beeinträchtigen. Bei konkreter Beeinträchtigung seines Eigentums, durch den Nachbargartenverursacht, beruft sich der Bürger dann auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB gegen störende Tiere und Pflanzen (z.B. Froschlärm, vgl. den Ingolstädter Froschteichfall von 1992; Wurzelschädigung, Lichtentzug). Schutzwürdige Immissionen werden kritisch beleuchtet, und die vordringende Harmonisierung von privatem und öffentlichem Nachbarrecht wird in Frage gestellt. Der Autor möchte mit seiner Arbeit die klassischen privatrechtlichen Schutzmechanismen wiedererstarken lassen und empfiehlt der Rechtsprechung, im Einzelfall weder gesetzgeberische Entscheidungen zu unterlaufen noch verwaltungsbehördliche vorwegzunehmen. kirs/difu

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XXVII, 170 S.

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Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozeßrecht; 169