Formen des landschaftsgerechten Stromleitungstrassenbaus.

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ZZ

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Zusammenfassung

Eine Freileitung benötigt selbstverständlich einen gewissen Platz in der Landschaft. Durch eine geschickte Trassenführung und Maststandortwahl sowie durch die Gestaltung der Mastform, der Isolatorenanordnung, des Anstrichs usw. gelingt es jedoch, eine durchaus befriedigende Anpassung an die landschaftlichen Gegebenheiten zu erreichen. Bereits bei der Wahl einer Trasse wird dabei eine Reihe von Grundsätzen beachtet: (1) eine flexible Anpassung an das Gelände, so daß die Leitung mit den vorherrschenden Richtungen von Wäldern, Tälern, Flüssen usw. übereinstimmt; (2) die Bündelung von Leitungstrassen; (3) die Durchquerung von Waldflächen in Winkeln, damit ein freier Durchblick durch die Schneise vermieden wird; (4) das Freihalten von bevorzugten Blickrichtungen, indem die Leitung z.T. hinter Bäumen und topographischen Hindernissen versteckt wird; (5) das grundsätzliche Bestreben, die Leitung möglichst kurz zu halten, denn eine längere Leitung bedeutet immer eine größere Beanspruchung von Landschaft. - (n.Verf.)

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Schlagwörter

Elektrizitätsleitung, Energieverbund, Umweltbelastung, Bodenschutz, Raumordnungsverfahren, Raumordnung, Energie

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn, (1986), H.6/7, S.477-486, Abb.

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Elektrizitätsleitung, Energieverbund, Umweltbelastung, Bodenschutz, Raumordnungsverfahren, Raumordnung, Energie

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