Das Verfassungsrecht der Stadt Oldenburg im 19. Jahrhundert.

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SEBI: 70/519

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Abstract

Es wird die Entwicklung der Stadtverfassung vom Mittelalter zur Neuzeit zusammengefaßt und dann insbesondere die weitere Entwicklung seit der Restitution Oldenburgs durch Herzog Peter Friedrich Ludwig nach der französischen Besetzung (1810-1813) dargestellt. Die Stadtordnung von 1833 gehörte zu den derzeit modernsten deutschen Kommunalverfassungsgesetzen. Die Folgen der Revolution von 1848 führten zum Staatsgrundgesetz (1849) und schließlich in seiner revidierten Fassung von 1852 zur freiheitlichsten Verfassung einer deutschen Monarchie. Aus Anlaß der neuen Reichsgesetzgebung wurde 1873 eine erneute Revision des Kommunalverfassungsrechtes erforderlich; die liberalen Errungenschaften blieben zwar im wesentlichen erhalten, einige Abstriche in bezug auf Steuerhoheit, Personalhoheit und Selbstverwaltungsrecht mußte die Stadt allerdings hinnehmen. Das Schwergewicht des städtischen Regiments wurde weitgehend auf den Stadtrat verlagert.

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Verfassung, Stadtgeschichte, Gemeinderat, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Verwaltungsrecht

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Hamburg, (1965) XXII, 326 S., Kt.; Lit.

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Verfassung, Stadtgeschichte, Gemeinderat, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Verwaltungsrecht

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