Die Verfassungsbindung der politischen Parteien.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 94/874

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DI
S

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Abstract

Die zunehmende Tendenz, parteipolitisches Wirken unmittelbar an der Verfassung zu messen, gibt dazu Anlaß, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit die Parteien an die Verfassung gebunden sind. Eine ausdrückliche Verfassungsbindung enthält dasGrundgesetz nicht, wenn auch Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG eine demokra- tische innere Struktur vorschreibt. Da also eine globale Verfassungsbindung der Parteien ausscheidet, analysiert der Autor die Einzelbestimmungen des Grundgesetzes, um so jeweils für einen Bereich die Bindungsfrage zu klären. Die demokratiebezogenen Grundrechte finden innerhalb der Parteien dort ihre Grenze, wo sie der Funktion der Parteien als Kanalisierungsinstrumente der politischen Willensbildung zuwiderlaufen; ansonsten gilt auch hier das Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. Außerhalb des Grundrechtsbereichs deckt sich die Verfassungsbindung mit der anderer privater Rechtssubjekte; schwieriger ist schon die Ableitung konkreter Handlungspflichten aus den Verfassungsbestimmungen. lil/difu

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139 S.

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Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft; 74