Nebenbestimmungen zur Atomanlagengenehmigung und die Zulässigkeit ihrer Verwendung zur Ausräumung von Versagungsgründen.

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SEBI: 75/933

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Abstract

Von der verwaltungsrechtlichen Dogmatik wird die These vertreten, daß bei Fehlen einer Genehmigungsvoraussetzung durch die Anordnung einer Nebenbestimmung zu einer verwaltungsbehördlichen Genehmigung der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann. In der atomrechtlichen Verwaltungspraxis hat sich gezeigt, daß ein solches Genehmigungsverfahren insbesondere im Falle der Errichtung und des Betriebes von Kernkraftanlagen aus Gründen der nuklearen Sicherheit nicht anwendbar ist. Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche materiell-rechtlichen Anforderungen an Errichtung und Betrieb einer Kernanlage ,,echte'' Genehmigungsvoraussetzungen darstellen und welche Anforderungen auf dem Wege über Nebenbestimmungen durchzusetzen sind. Ausgehend von der Erörterung und Problematisierung einer einheitlichen (Bau und Betrieb umfassenden) Atomanlagengenehmigung werden die Besonderheiten der gegenwärtig gebräuchlichen Teilgenehmigungspraxis und des Vorbescheidverfahrens dargestellt und kritisch beleuchtet.

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Atomgesetz, Atomanlagengenehmigung, Auflage, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Technik, Recht

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Köln: Heymann (1974) XXI, 128 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1973)

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Atomgesetz, Atomanlagengenehmigung, Auflage, Verwaltungsrecht, Energieversorgung, Technik, Recht

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Recht - Technik - Wirtschaft; 6