Allgemeine Gebührenprinzipien

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SEBI: 76/3063

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Abstract

Gebühren bilden eine wesentliche Einnahmequelle der öffentlichen Hand.Die Abhängigkeit des Staatsbürgers von den Verwaltungsleistungen führt zu der Forderung, daß die Gebühren nach festen Prinzipien berechnet werden.Zu beachten sind hierbei das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip (KDP und ÄP).Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß das KDP und das ÄP bei der Gebührenrechnung einander nicht ausschließen.Das KDP gilt für alle Verwaltungsgebühren für den Bereich, in dem die Verwaltung eine Monopolstellung innehat.Die Bestimmung der Verwaltungskosten ist mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Kostenrechnung möglich.Das ÄP gilt in dem Bereich, in dem die Verwaltungsleistung mit der privater Unternehmer vergleichbar und ein Verwaltungspreis bestimmbar ist.Unzulässig ist ein Gebührenprinzip, das die Bemessung von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen abhängig macht, weil sonst typisch steuerrechtliche, auf das Gebührenrecht nicht übertragbare Überlegungen durchschlagen würden.

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Kostendeckungsprinzip, Verwaltungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Gebühr, Verwaltungsrecht, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Finanzen

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Köln: (1975), V, 172 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Köln 1975)

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Kostendeckungsprinzip, Verwaltungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Gebühr, Verwaltungsrecht, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Finanzen

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