Es waren einmal sieben Kilogramm. Aus Berlin kommt ein klares Plädoyer gegen das Wertstoffgesetz.

Deutscher Fachverl.
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Frankfurt/Main

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0933-3754

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ZLB: Kws 274 ZB 6793
BBR: Z 551

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Abstract

Über den Entwurf des Wertstoffgesetzes (WertstoffG) vom September 2015 und seinen Varianten ringen aktuell alle Betroffenen und das Bundesumweltministerium (BUMB) um Zuständigkeiten, Zahlungsströme und Quoten. Aktuell wird auch eine Variante diskutiert, die auf eine weitere Novelle der Verpackungsverordnung setzt. Die Aussagen zur Wertstofftonne treffen im Wesentlichen auch auf die Leichtverpackungsverwertung zu, die bereits teilweise in einem erheblichen Umfang stoffgleiche Nichtverpackungen erfasst. Haushaltsabfälle, die überwiegend aus Metall oder Kunststoff bestehen, gelten als Wertstoffe. Holz und Glas werden im Gesetzentwurf nur behandelt, wenn es sich um Verpackungen handelt. Über die Ineffizienz der Verpackungsverordnung und der dualen Systeme wurde bereits viel diskutiert. Trotzdem soll mit dem Wertstoffgesetz die Verpackungsverordnung mit den dualen Systemen auf nahezu alle Gegenstände der privaten Haushalte ausgeweitet werden. Die Befürworter erwarten eine Steigerung der Recyclingquote. Doch es gibt auch Gegenstimmen wie beispielsweise die Berliner Stadtreingung (BSR), die seit 2009 im Vorgriff auf die erwarteten gesetzlichen Regelungen bereits in sogenannten Sondersammelgebieten Bürgerinnen und Bürger an eine Wertstoffsammlung angeschlossen hat und zu anderen Ergebnissen gekommen ist. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird in dem Beitrag über den Ressourcengewinn durch die erwartete zusätzliche Erfassungsmenge einzelner Abfallfraktionen berichtet. Abschließend wird die Frage gestellt, ob mit dem geplanten Wertstoffgesetz oder einer Novellierung der Verpackungsverordnung im Vergleich zum Aufwand tatsächlich ein nennenswerter Beitrag zur Steigerung des stofflichen Recyclings zu erwarten ist.

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Entsorga

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Nr. 6/7

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S. 11-14

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