Auflistung nach Dokumenttyp "Zeitschriftenaufsatz"
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Zeitschriftenaufsatz 0800-Government.(2003, K21 media AG) Brunzel, MarcoEin Beispiel aus England zeigt: Kommunale Call Center verbessern nicht nur den Bürgerservice, sondern sparen auch beträchtliche Kosten. difuZeitschriftenaufsatz § 1 Abs 1 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981, BGB § 1 I 1542 VG Düsseldorf, Beschluß v. 11.6.1984 - Az. 14 K 1084/85.(1985)Die Kammer des Verwaltungsgerichtes hält das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für verfassungswidrig, weil es unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zustande gekommen ist. Der Gesetzgeber kann sich für die Einführung der Ausgleichszahlung nach dem AFWoG nicht auf die Kompetenz aus einer allgemeinen Sachzuständigkeit nach GG Art. 74 Nr. 18 berufen; auch andere Kompetenznormen tragen das Gesetz nicht. (rh)Zeitschriftenaufsatz § 1 Abs. 4 S 1 AFWoG; OVG NW, Urteil v. 6.9.85 - Az. 14 A 1928/84.(1986)Bei Anwendung des AFWoG § 1 Abs.4 S.1 ist insoweit, als es auf die Einwohnerzahl von Gemeinden ankommt, auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik abzustellen. Einen "zusammenhängenden Wirtschaftsraum" i.S.v. AFWoG § 1 Abs.4 S.1 bildet eine Gemeinde mit einer anderen Gemeinde nur dann, wenn beide Gemeinden dergestalt miteinander verflochten sind, dass es gerechtfertigt erscheint, Verwaltungsgrenzen zu vernachlaässigen und die Großgemeinde zusammen mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden als eine Einheit aufzufassen. Die Stadt Bonn gehört nicht zum Wirtschaftsraum der Stadt Köln. (-z-)Zeitschriftenaufsatz §§ 1 f., 7, 9 f. DenkmG. Hessischer VGH, Urteil v. 28.11.1984 - 11 UE 139/84.(1985)Die Denkmalfachbehörde hat - abgesehen von den im DSchG vorgesehenen Ausnahmen - alle als Kulturdenkmäler erkannten Objekte in das Denkmalbuch einzutragen. Einen Ermessenspielraum hat sie dabei nicht (Aufgabe der früheren Rechtsprechung). Die in § 2 Abs. 1 DSchG angesprochenen öffentlichen Interessen sind allein jene, die unter den dort einzeln aufgeführten Gesichtspunkten die Erhaltung von Sachen rechtfertigen. Einzelfall eines aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal schutzwürdigen früheren Pfarrhauses als Beispiel eines hervorgehobenen dörflichen Bauwerks aus der Zeit zu Anfang des 19. Jahrhunderts, das typische Merkmale der Entstehungszeit aufweist und Teil des weitgehend noch intakten Bildes des Ortskerns ist. (-z-)Zeitschriftenaufsatz §§ 1 folgende, 123, 125 BBauG. Urteil des OVG NW vom 12.7.1988 - AZ 3 A 1207/85. Nicht rechtskräftig.(1989)Das nicht rechtskräftige Urteil befaßt sich mit den rechtlichen Bindungen, die sich für einen Erschließungsvertrag aus den §§ 1 ff, 123 und 125 BBauG ergeben, ferner mit der Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in einem Erschließungsvertrag, den Anforderungen an eine Anpassungskündigung und mit dem Verzicht auf vertragliche Ansprüche. Dem Sachverhalt des Urteils zugrunde liegt die Klage einer Stadt gegen einen Architekten zwecks Beibringung einer Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank aus einem Erschließungsvertrag. Die einzelnen Bestandteile des Erschließungsvertrages, über den das Gericht befinden mußte, werden eingangs aufgelistet. (hb)Zeitschriftenaufsatz 1 oder 2 oder 3? Zur Konstituierung möglicher Metropolregionen an Rhein und Ruhr.(2010, Heymann) Blotevogel, Hans Heinrich; Schulze, KatiIm Mittelpunkt des Beitrags steht eine Diskussion über eine Weiterentwicklung des 1995 landesplanerisch begründeten, aber in der Praxis nie realisierten Konzepts der "Metropolregion Rhein-Ruhr". Auf der Grundlage eines Messkonzepts zur Erfassung metropolitaner Funktionen werden die potenziellen Metropolregionen Köln-Bonn und Düsseldorf sowie deren Zusammenfassung in einer Metropolregion Rheinland in einen direkten Vergleich zu den großen deutschen Metropolregionen gestellt. Darüber hinaus werden inter- und intraregionale Verflechtungsbeziehungen des Metropolraums über den Indikator Pendlerströme analysiert. Aus diesen empirischen Ergebnissen werden abschließend begünstigende und erschwerende Faktoren für die alternativen Regionsbildungen herausgearbeitet und die Abgrenzungsvarianten gegenübergestellt.Zeitschriftenaufsatz §§ 1 S 3, 2 MHG, LG Düsseldorf, Urteil v. 4.4.1985 - Az. 21 S 349/84.(1985)Die Preisbindung endet mit dem Wegfall des Besetzungsrechts nach § 87 a Abs. 4 II. WBauG. Ist das Mietobjekt mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert, hat der Vermieter nach Ablauf des Besetzungsrechts Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Dem stehen weder der Darlehensvertrag noch der Mietvertrag entgegen. Das Urteil stützt sich auf folgenden §§: 1 und 2 MHG. (-y-)Zeitschriftenaufsatz "1 Stück Energieeffizienz". Bundesverwaltungsamt Köln: Mehr Wirtschaftlichkeit durch ganzheitliche Maßnahmen.(2011, Bauverl.) Steffes-Tun, Dieter; Hellmerichs, JohnIn Zusammenarbeit mit der Deutschen Energieagentur (dena) will die Bundesregierung im Rahmen des Projekts "Contracting in Bundesliegenschaften" die CO2-Emissionen bundeseigener Gebäude ohne zusätzliche Haushaltsmittel um 30% senken. Eines der erfolgreichsten Projekte ist die Modernisierung und Optimierung der gebäudetechnischen Anlagen im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Dort konnte durch Energiespar-Contracting der CO2-Ausstoß um 2085 t pro Jahr gesenkt werden.Zeitschriftenaufsatz § 1 WoBindG, § 16 Abs 1 und 3 II. WoBauG. OVG NW, Urteil v. 10.5.1984 - Az. 14 A 1656/82.(1985)Zu den Gebäudeteilen, die zur Benutzung eines Raumes als Wohnraum erforderlich sind, gehört unter den klimatischen Bedingungen in Mitteleuropa ein Dach, das die Niederschläge sicher und so ableitet, dass Bauteile nicht durchfeuchtet werden. Das Tragwerk des Daches muss den Belastungen sicher standhalten und die auftretenden Kräfte sicher auf ihre Auflager übertragen. (-z-)Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz §§ 1, 15 AMV, Berlin, § 1 Abs.4 a ZweckentfrVO, Berlin. BGH, Urteil v. 20.10.1982 - Az. VIII ZR 235/81.(1983)Bis zum 31.12.1949 bezugsfertig gewordener Altbauwohnraum in Berlin, der in der Zeit nach dem 31.12.1968 bis zum 4.8.1972 in Geschaeftsraum umgewandelt wurde, ist hierdurch von der Mietpreisbindung fuer Wohnraum frei geworden. Das Mietpreisrecht ist nicht dazu da, die Umwandlung von Wohnraum in Geschaeftsraum zu verhindern oder zu erschweren. Beim Mietpreisrecht und insbesondere bei der Mietpreisbindung fuer Altbauwohnraum handelt es sich vielmehr um ein soziales Schutzrecht zugunsten von Wohnraummietern. Fuer Geschaeftsleute und Angehoerige freier Berufe, die ehemalige Wohnungen ausschliesslich zu geschaeftlichen oder beruflichen Zwecken gemietet haben, ist dieser Schutz nicht vorgesehen. rhZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz §§ 1, 30, 31, 34 BBauG; §§ 1, 10f, 14f. BauNVO. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 - DVBl 1983, S.886 ff.(1984) Kauther, Helmut1. Ein Bebauungsplan über ein Sondergebiet ohne eindeutige Festsetzung der Zweckbestimmung ist ungültig. 2. Eine private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Einfamilienhauses kann als untergeordnete Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in einem "weiträumig" ("aufgelockert") bebauten bzw. bebaubaren Gebiet zulässig sein. 3. Eine private Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Einfamilienhauses kann sich je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls in die Eigenart der näheren Umgebung eines im Zusammenheng bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG einfügen, auch wenn es bisher vergleichbare Anlagen dort nicht gibt. -z-Zeitschriftenaufsatz §§ 1, 31, 34 BBauG; §§ 1, 10f., 14f. BauNVO. BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 - OVG Münster vom 23.9.1980 - 7 A 2093/79.(1984)Im Rahmen eines Revisionsverfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht auch die Gültigkeit eines Bebauungsplans geprüft und festgestellt, dass ein Bebauungsplan über ein Sondergebiet ohne eindeutige Festsetzung der Zweckbestimmung ungültig ist. Eigentlicher Gegenstand des Rechtstreits war aber eine Windenergieanlage für den Eigenbedarf eines Privaten. Diese kann als untergeordnete Nebenanlage nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in einem weiträumig bebauten bzw. bebaubaren Gebiet zulässig sein. Sie kann sich je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles in die Eigenart der näheren Umgebung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG einfügen, auch wenn es vergleichbare Anlagen bisher dort nicht gibt. kjZeitschriftenaufsatz §§ 1, 34 BBauG; §§ 4a, 6, 7 BauNVO. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 64.79. VGH Mannheim vom 10.5.1979 - V 442/79.(1984)"Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben nicht zulässig, wenn die Eigenart seiner näheren Umgebung einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete entspricht und das Vorhaben nach dieser Verordnung nicht zulässig wäre." Nach dem kommentierten Urteil des VGH ist "eine größere Tanzbar mit Striptease-Vorführungen in Verbindung mit einem Spielkasino... in einem Mischgebiet nicht zulässig, weil sie (das in diesem Gebiet vorherrschende) Wohnen wesentlich stört". (kr)