Auflistung nach Schlagwort "Weiterentwicklung"
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Zeitschriftenaufsatz 20 Jahre Leipzig Grünau. Planungen zur Weiterentwicklung einer Großsiedlung am Beispiel Leipzig Grünau.(1996) Siebertz, LutzGrünau feiert Geburtstag. Vor 20 Jahren wurde der Grundstein für das drittgrößte Neubaugebiet der ehemaligen DDR gelegt. Mit 36.000 Wohnungen ist Leipzig Grünau nur wenig kleiner als die Berliner Großwohnsiedlungen Marzahn und Hellersdorf. Heute leben ca. 80.000 Menschen, etwa 1/6 der Leipziger Bevölkerung, in dem für 100.000 Bewohner konzipierten Stadtteil. Dies entspricht fast der Dimension einer Großstadt, allerdings ohne deren vielfältige Urbanität.Graue Literatur 5 Jahre Stadtumbau Ost - eine Zwischenbilanz. Zweiter Statusbericht der Bundestransferstelle.(2007)Der Bericht stellt die Ergebnisse einer Befragung der am Programm Stadtumbau Ost beteiligten Kommunen vor und bettet sie ein in eine Darstellung des bisher erreichten Standes der Programmumsetzung. Ziel der Evaluierung ist es, bisherige Ergebnisse und Wirkungen des Programms zu analysieren und Hinweise zu den Schwerpunkten der künftigen Programmfortführung über das Jahr 2009 hinaus zu liefern. Neben der Befragung der Kommunen ist im Rahmen der Evaluierung im Jahr 2007 eine Befragung von Wohnungsunternehmen vorgesehen. Darüber hinaus werden in mehreren Städten Fallstudien durchgeführt. Zu Beginn des Statusberichts werden das methodische Konzept und die Durchführung der Befragung erläutert, dann die am Programm beteiligten Kommunen hinsichtlich ihrer Spezifik und besonderen Problemlagen näher vorgestellt sowie über die Schwerpunkte der Programmumsetzung bei Aufwertung und Rückbau im gesamtstädtischen Kontext informiert. Die einzelnen Handlungsfelder und der Stand der Umsetzung, Erfahrungen, Hemmnisse und Probleme bei der Programmdurchführung werden in weiteren Kapiteln behandelt.ie abschließenden zwei Kapitel fassen die Erfahrungen und Empfehlungen aus den Kommunen zur künftigen Programmgestaltung sowie die zentralen Ergebnisse und wesentlichen Einschätzungen zur bisherigen Umsetzung des Programms zusammen. fu/difuZeitschriftenaufsatz § 72a SGB VIII im Fokus: Evaluationsergebnisse und Handlungsbedarfe.(2016, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Benz, ImmanuelDer Beitrag fokussiert sich im Rahmen der Debatte um die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes auf die Regelungen zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a SGB VIII) und damit auf den Bereich, der in den Jugendverbänden und -ringen sowie im gesamten Feld der Jugendarbeit - gemeinsam mit § 8a - die meisten Fragen aufgerufen und am stärksten für Diskussionsstoff gesorgt hat. Der Artikel ist dafür in drei Kapitel gegliedert. Es erfolgt zunächst ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Daraufhin werden die Grundlagen und Ergebnisse der Evaluation sowie der aktuelle Sachstand in Hinblick auf § 72a dargestellt und kritisch kommentiert. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung unter Berücksichtigung der anstehenden SGB-VIII-Novellierung.Zeitschriftenaufsatz § 72a SGB VIII im Fokus: Evaluationsergebnisse und Handlungsbedarfe.(2016, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Benz, ImmanuelDer Beitrag fokussiert sich im Rahmen der Debatte um die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes auf die Regelungen zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a SGB VIII) und damit auf den Bereich, der in den Jugendverbänden und -ringen sowie im gesamten Feld der Jugendarbeit - gemeinsam mit § 8a - die meisten Fragen aufgerufen und am stärksten für Diskussionsstoff gesorgt hat. Der Artikel ist dafür in drei Kapitel gegliedert. Es erfolgt zunächst ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Daraufhin werden die Grundlagen und Ergebnisse der Evaluation sowie der aktuelle Sachstand in Hinblick auf § 72a dargestellt und kritisch kommentiert. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die weitere Entwicklung unter Berücksichtigung der anstehenden SGB-VIII-Novellierung.Monographie Abschätzen, Einschätzen und Bewerten in der UVP. Weiterentwicklung der Ökologischen Risikoanalyse vor dem Hintergrund der neueren Rechtslage und des Einsatzes rechnergestützter Werkzeuge.(1997, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur) Scholles, FrankDie ökologische Risikoanalyse ist die bevorzugte Methode zur fachlichen Beurteilung von Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt im Rahmen der UVP. Aufgrund der neueren Rechtslage (v. a. UVPG, UVPVwV) ist sie jedoch einer Überarbeitung zu unterziehen. Bewerten findet nach der Diktion dieser Regelungen nicht mehr in der UVS statt; dort wird statt dessen abgeschätzt und eingeschätzt. Der Autor untersucht daher zunächst die Rechtslage auf methodische Anforderungen und unterzieht die Verwendung des Risikobegriffs in Theorie und Praxis einer gründlichen Analyse. Durch den Einsatz rechnergestützter Instrumente, insbesondere von Geo-Informationssystemen und Expertensystemen, sind neue Möglichkeiten für, aber auch Anforderungen an die Methodik entstanden. Die Forderung nach einem kooperativen Planungsmanagement tut ein übriges. Schwachstellen finden sich in der Methodik selbst, in ihrer Anwendung sowie in den gültigen rechtlichen Regelungen. Auf dieser Basis entwickelt der Autor Anforderungen an eine Weiterentwicklung der ökologischen Risikoanalyse und macht Vorschläge dazu. Diese beziehen sich insbesondere auf das Verfahren, die Ausgestaltung des Scopings, die Strukturierung und Standardisierung aggregierender und wertender Arbeitsschritte sowie kooperatives Planungsmanagement. difuMonographie Adaptive Re-Use. Strategies for Post-War Modernist Housing.(2020, Jovis) Harnack, Maren; Heger, Natalie; Brunner, MatthiasIn florierenden Regionen stehen die Wohnungsmärkte unter erheblichem Druck. Will man Zersiedelung minimieren und Innenentwicklung fördern, scheinen Wohnsiedlungen der Nachkriegszeit prädestiniert für Nachverdichtung, da das Eigentum oft in den Händen einiger weniger Wohnungsbaugesellschaften liegt, die auch sozialen Wohnungsbau betreiben, und sie als eher wenig dicht wahrgenommen werden. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die Siedlungen ihre charakteristischen Bau- und Freiraumstrukturen verlieren. Anhand europäischer Fallbeispiele von 1945 bis 1975 diskutiert Adaptive Re-Use Strategien zur Weiterentwicklung von Nachkriegssiedlungen. In den Beiträgen dieses Sammelbandes erfahren die Leser*innen, wie Wohnsiedlungen aus verschiedenen europäischen Ländern denkmalpflegerisch bewahrt werden und wie die Gebäudestruktur an heutige Anforderungen angepasst werden kann.Monographie Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung. Plädoyer für ein umstrittenes Konzept der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Nützlichkeitsideologie.(2014, B. Budrich) Seithe, Mechthild; Heintz, MatthiasDer aktuelle politische Diskurs um eine Weiterentwicklung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe versucht, die Ambulante Hilfe zur Erziehung zu diskreditieren und zurückzudrängen. Das vorliegende Plädoyer mischt sich fachlich und politisch in diese Auseinandersetzung ein. Dabei leisten die AutorInnen eine kritische Einschätzung der gegenwärtigen Lage der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Hilfen zur Erziehung und zeichnen den Prozess der Auseinandersetzung um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung nach. Anhand der ausführlichen Darstellung und Analyse der beiden grundsätzlichen Handlungsansätze in der Sozialen Arbeit (Soziale Arbeit im und mit dem Sozialraum einerseits und Einzelfallarbeit, u.a. Hilfen zur Erziehung andererseits) befasst sie sich mit der Frage, ob die von der Politik behauptete Kontroverse zwischen den beiden Handlungsansätzen fachlich gerechtfertigt ist. In diesem Kontext werden die beiden Handlungsansätze in ihrer Geschichte und Entwicklung und in ihren unterschiedlichen Konzeptionen dargestellt. Dabei ergibt sich außer einem klaren Plädoyer für die Erhaltung und konsequent fachliche Gestaltung der Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Lebensweltorientierung die Erkenntnis, dass Soziale Arbeit generell und insbesondere in Zeiten einer Neoliberalisierung des Sozialen einer Individualisierungsgefahr unterliegt. Andererseits ist es aber innerhalb beider Ansätze auch heute möglich, diese Tendenz abzuwehren und als kritische Kraft dieser Gesellschaft zu wirken.Monographie Ambulante Hilfe zur Erziehung und Sozialraumorientierung. Plädoyer für ein umstrittenes Konzept der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Nützlichkeitsideologie.(2014, B. Budrich) Seithe, Mechthild; Heintz, MatthiasDer aktuelle politische Diskurs um eine Weiterentwicklung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe versucht, die Ambulante Hilfe zur Erziehung zu diskreditieren und zurückzudrängen. Das vorliegende Plädoyer mischt sich fachlich und politisch in diese Auseinandersetzung ein. Dabei leisten die AutorInnen eine kritische Einschätzung der gegenwärtigen Lage der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Hilfen zur Erziehung und zeichnen den Prozess der Auseinandersetzung um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung nach. Anhand der ausführlichen Darstellung und Analyse der beiden grundsätzlichen Handlungsansätze in der Sozialen Arbeit (Soziale Arbeit im und mit dem Sozialraum einerseits und Einzelfallarbeit, u.a. Hilfen zur Erziehung andererseits) befasst sie sich mit der Frage, ob die von der Politik behauptete Kontroverse zwischen den beiden Handlungsansätzen fachlich gerechtfertigt ist. In diesem Kontext werden die beiden Handlungsansätze in ihrer Geschichte und Entwicklung und in ihren unterschiedlichen Konzeptionen dargestellt. Dabei ergibt sich außer einem klaren Plädoyer für die Erhaltung und konsequent fachliche Gestaltung der Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Lebensweltorientierung die Erkenntnis, dass Soziale Arbeit generell und insbesondere in Zeiten einer Neoliberalisierung des Sozialen einer Individualisierungsgefahr unterliegt. Andererseits ist es aber innerhalb beider Ansätze auch heute möglich, diese Tendenz abzuwehren und als kritische Kraft dieser Gesellschaft zu wirken.Graue Literatur Analyse und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen.(2008) Büttner, Thiess; Holm-Hadulla, Fédéric; Parsche, Rüdiger; Starbatty, ChristianeDas Gutachten zielt auf eine finanzwissenschaftliche Bewertung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW. Auch wenn sich dessen gegenwärtige Ausgestaltung grundsätzlich bewährt hat, erscheint eine Überprüfung aus unterschiedlichen Gründen geboten: einerseits ergeben sich aus Änderungen der sozio-ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen stets neue Herausforderungen, welche sich spürbar in den Gemeindefinanzen niederschlagen können. Der kommunale Finanzausgleich dient u.a. dazu, mögliche Verwerfungen abzufangen, die sich hieraus ergeben. Um dieser Funktion gerecht zu werden, müssen die neuen Anforderungen jedoch erkannt und entsprechende Anpassungen in der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen werden. Andererseits fördert eine Überprüfung die Akzeptanz des bestehenden Systems, indem die Kernzusammenhänge einer finanzwissenschaftlichen Diskussion zugänglich gemacht werden. Das Gutachten setzt sich dabei mit drei zentralen Themengebieten auseinander: Es widmet sich zunächst dem vertikalen Finanzausgleich zwischen Landes- und Gemeindeebene in Nordrhein-Westfalen. Darauf folgt die Analyse des Schlüsselzuweisungssystems als Kernelement des horizontalen Finanzausgleichs. Schließlich werden die pauschalierten zweckgebundenen Zuweisungen untersucht. Das Gutachten schließt mit der Diskussion ausgewählter Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen.Zeitschriftenaufsatz Anforderungen an Planungsprozesse. Vorgehensweise und Ergebnisse.(2017, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung) Grammatikopoulou, EleniZiel ist eine Vorgehensweise zu entwickeln, mit der Anforderungen an einen Planungsprozess wahrgenommen und erfasst sowie in den Prozess eingebracht und bearbeitet werden können. Diese Überlegungen sollen im Hinblick auf Vorgänge räumlich-gesellschaftlicher Planung angestellt werden. Dabei wird die praktische Anwendung im Zusammenhang der formalen Prozesse (räumliche Planung von kommunaler bis zu nationaler Ebene) angestrebt. Um die theoretischen Überlegungen an einem praktischen Beispiel zu prüfen, bietet es sich an, einen Planungsprozess auf regionaler Ebene zu wählen, da hier die Fragestellungen der über- und untergeordneten Ebenen zusammenlaufen. Voraussetzung ist, dass der Beispielprozess über einen relativ langen Zeitraum beobachtet werden kann. Dies ist bei der regionalen Planung für den Landkreis Göttingen in Niedersachsen der Fall. Der Prozess für die Änderung und Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Göttingen konnte über zwei Jahrzehnte in dieser Hinsicht beobachtet werden.Zeitschriftenaufsatz Angekommen, weiterkommen - angenommen?(2018, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Skierlo, Regina; Trautmann, MichaelZeitschriftenaufsatz Angekommen, weiterkommen - angenommen?(2018, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Skierlo, Regina; Trautmann, MichaelZeitschriftenaufsatz Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden - AGJF zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung.(2014, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Böllert, KarinZeitschriftenaufsatz Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden - AGJF zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung.(2014, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Böllert, KarinZeitschriftenaufsatz Anpassung an den Klimawandel. Das Instrumentarium der Stadt- und Regionalplanung auf dem Prüfstand.(2017, Informationskreis für Raumplanung) Othengrafen, MeikeBereits heute bestehen in Deutschland Möglichkeiten, die Anpassung an den Klimawandel im formellen Instrumentarium der Stadt- und Regionalplanung zu berücksichtigen. Diese scheinen jedoch nur einen unzureichenden Beitrag zur Anpassung leisten zu können. Aufbauend darauf werden innovative Ansätze vorgestellt, wie der Regional- und Flächennutzungsplan weiterentwickelt werden könnten, um die Anpassung an den Klimawandel umfassend in den formellen Instrumenten zu verankern.Zeitschriftenaufsatz Aus der Geschichte lernen, Zukunft zu gestalten. Inklusive Bildung und Erziehung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.(2015, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Rohrmann, EckhardDer Beitrag will sich neuerlichen Sprachregelungen, bei denen die Rede ist von "behinderten Menschen" oder "Menschen mit Behinderungen" nicht anschließen. Nach meinem Verständnis ist Behinderung kein den Behinderten "innewohnendes Abstraktum" (Marx 1981, S. 534), sondern Ausdruck solcher gesellschaftlicher Bedingungen und Verhältnisse, die Menschen mit körperlichen, organischen, sozialen oder sonstigen Beeinträchtigungen bei der subjektiven Aneignung von und der sozialen Teilhabe an relevanten gesellschaftlichen Lebenszusammenhängen behindern. Wenn solcherart Behinderte als Behinderte bezeichnet werden, werden sie nicht dadurch diskriminiert, sondern durch die Verhältnisse, die sie behindern. Im Übrigen sollte die Tatsache, dass Behinderte Menschen sind, so selbstverständlich sein, dass sie nicht jedes Mal betont zu werden braucht, wenn man von ihnen spricht. Wir reden ja schließlich auch nicht von studierenden Menschen, von Menschen mit einem Bundestagsmandat oder von Menschen mit einem weiblichen, intersexuellen oder männlichen Geschlecht.Zeitschriftenaufsatz Aus der Geschichte lernen, Zukunft zu gestalten. Inklusive Bildung und Erziehung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.(2015, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe -AGJ-) Rohrmann, EckhardDer Beitrag will sich neuerlichen Sprachregelungen, bei denen die Rede ist von "behinderten Menschen" oder "Menschen mit Behinderungen" nicht anschließen. Nach meinem Verständnis ist Behinderung kein den Behinderten "innewohnendes Abstraktum" (Marx 1981, S. 534), sondern Ausdruck solcher gesellschaftlicher Bedingungen und Verhältnisse, die Menschen mit körperlichen, organischen, sozialen oder sonstigen Beeinträchtigungen bei der subjektiven Aneignung von und der sozialen Teilhabe an relevanten gesellschaftlichen Lebenszusammenhängen behindern. Wenn solcherart Behinderte als Behinderte bezeichnet werden, werden sie nicht dadurch diskriminiert, sondern durch die Verhältnisse, die sie behindern. Im Übrigen sollte die Tatsache, dass Behinderte Menschen sind, so selbstverständlich sein, dass sie nicht jedes Mal betont zu werden braucht, wenn man von ihnen spricht. Wir reden ja schließlich auch nicht von studierenden Menschen, von Menschen mit einem Bundestagsmandat oder von Menschen mit einem weiblichen, intersexuellen oder männlichen Geschlecht.Zeitschriftenaufsatz Ausbildung für das Jugendamt. "Profilbildung Jugendamt und Allgemeiner Sozialdienst" im Studiengang Soziale Arbeit.(2016, Selbstverl.) Burmeister, Jürgen