Auflistung nach Schlagwort "Volljährigkeit"
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Zeitschriftenaufsatz Anspruch auf Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. September 2014, 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865; openjur.de und juris.(2014, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Möller, WinfriedZeitschriftenaufsatz Anspruch auf Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. September 2014, 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865; openjur.de und juris.(2014, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Möller, WinfriedZeitschriftenaufsatz Care Leaver auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Übergänge aus stationären Erziehungshilfen kreativ denken und begleiten.(2015, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt und Westfälische Schulen) Thomas, SeverineDer Fachbeitrag beschreibt die Gruppe der Care Leaver und deren Bedingungen in Deutschland, um daran anknüpfend Forschungsergebnisse darzustellen, die gute Voraussetzungen für einen gelingenden Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben benennen.Zeitschriftenaufsatz Care Leaver auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Übergänge aus stationären Erziehungshilfen kreativ denken und begleiten.(2015, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt und Westfälische Schulen) Thomas, SeverineDer Fachbeitrag beschreibt die Gruppe der Care Leaver und deren Bedingungen in Deutschland, um daran anknüpfend Forschungsergebnisse darzustellen, die gute Voraussetzungen für einen gelingenden Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben benennen.Monographie Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers nach den Diskussions-Teilentwürfen eines Gesetzes über Betreuung Volljähriger - Betreuungsgesetz - BtG - vom November 1987 und April 1988.(1991, Florentz) Lübbesmeyer, GerhardDie Untersuchung behandelt das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers für Volljährige nach den Diskussions-Teilentwürfen zum Betreuungs-Gesetz (BtG), welches am 1. Januar 1992 in Kraft trat. Damit trat das BtG mit der Betreuung an die Stelle des als Entmündigungs- und Vormundschaftsrecht für geistig behinderte Volljährige sowie als Gebrechlichkeitspflegschaft für ältere Menschen bekannten Rechts, welches erhebliche Mißstände im medizinischen, therapeutischen und juristischen Bereich aufwies. Ziel des BtG soll die Stärkung der rechtlichen Position der Betroffenen sein. So soll in seine Rechte trotz Geschäftsunfähigkeit nur dort eingegriffen werden, wo es unausweichlich scheint. Der Autor erläutert zunächst die alten, z.Zt. der Erstellung der Arbeit geltenden rechtlichen Regelungen, um danach die Betreuung und deren verfahrensrechtliche Voraussetzungen, Anhörung des Betroffenen, Einholung eines Sachverständigengutachtens und die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen darzulegen. rebo/difuZeitschriftenaufsatz Datenschutz im Schulbereich. Am Beispiel Nordrhein-Westfalen.(2001) Zilkens, Martin; Kuhfuß, ClaasZeitschriftenaufsatz Der SGB-VIII-Reformprozess und der Gehalt der Vorschläge des BMFSFJ zur SGB-VIII-Reform vom 05.12.2016.(2017, Evangelischer Erziehungsverband -EREV-) Hinrichs, KnutZeitschriftenaufsatz Der systematische Aufbau von Kompetenzen einer selbständigen Lebensführung oder Wie viel Verselbständigung verträgt ein 16-jähriger Jugendlicher?(2013, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) Glaum, JoachimZeitschriftenaufsatz Die Situation entkoppelter Jugendlicher am Übergang in die Volljährigkeit. Ergebnisse einer empirischen Studie.(2016, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) Reißig, Birgit; Mögling, Tatjana; Tillmann, FrankZeitschriftenaufsatz Ent-deckt! Genderperspektiven auf die Übergangsphase Leaving Care.(2019, Juventa) Weber, MonikaZeitschriftenaufsatz Fortsetzung der Vormundschaft bei Flüchtlingen trotz Vollendung des 18. Lebensjahres. Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 333/17.(2018, Bundesanzeiger) Helms, TobiasNach § 1882 BGB erlischt die Vormundschaft mit Eintritt der Volljährigkeit. In seiner Grundsatzentscheidung vom 20.12.2017 klärt der BGH die viel diskutierte Frage, nach welcher Rechtsordnung sich bei Flüchtlingen das Volljährigkeitsalter bestimmt.Zeitschriftenaufsatz Hilfe für junge volljährige Flüchtlinge.(2016, Luchterhand) Wiesner, ReinhardDas Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zielt - wie dies in der Eingangsnorm zum Ausdruck kommt - auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen (und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit). Sein Aufgabenspektrum endet damit nicht (automatisch) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres - dem seit dem Jahre 1975 geltenden Zeitpunkt, ab dem eine Person de jure "als erwachsen gilt", sondern orientiert sich an der konkreten Lebenssituation junger Menschen, von denen viele nicht über die mit dem Erreichen der Volljährigkeit implizierte Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung verfügen. So durchbricht das Gesetz die "Schallmauer der Volljährigkeit" für den Bereich der Jugendarbeit (§ 11 Abs. 1), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und explizit bei der auf diesen Personenkreis bezogenen Hilfe für junge Volljährige (§ 41). Heute - 25 Jahre später - lässt sich feststellen, dass der Prozess der Verselbstständigung immer länger über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus andauert (Nüsken 2015).Zeitschriftenaufsatz Hilfe für junge volljährige Flüchtlinge.(2016, Luchterhand) Wiesner, ReinhardDas Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zielt - wie dies in der Eingangsnorm zum Ausdruck kommt - auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen (und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit). Sein Aufgabenspektrum endet damit nicht (automatisch) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres - dem seit dem Jahre 1975 geltenden Zeitpunkt, ab dem eine Person de jure "als erwachsen gilt", sondern orientiert sich an der konkreten Lebenssituation junger Menschen, von denen viele nicht über die mit dem Erreichen der Volljährigkeit implizierte Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung verfügen. So durchbricht das Gesetz die "Schallmauer der Volljährigkeit" für den Bereich der Jugendarbeit (§ 11 Abs. 1), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und explizit bei der auf diesen Personenkreis bezogenen Hilfe für junge Volljährige (§ 41). Heute - 25 Jahre später - lässt sich feststellen, dass der Prozess der Verselbstständigung immer länger über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus andauert (Nüsken 2015).Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Jugendhilfe für junge Geflüchtete und deren Familien. Prüfung des Rechtsanspruchs.(2017, Luchterhand) Dexheimer, AndreasZeitschriftenaufsatz Jugendhilfe für junge Geflüchtete und deren Familien. Prüfung des Rechtsanspruchs.(2017, Luchterhand) Dexheimer, AndreasZeitschriftenaufsatz Junge Volljährige & Übergangbegleitung. [Schwerpunktthema](2015, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt und Westfälische Schulen)Die Themen im Einzelnen: Einführung: Ein Zug nimmt fahrt auf!; Erwachsen werden ohne öffentliche Verantwortung? - Hilfen für junge Volljährige und Care Leaver im Blick, Wie viel Jugend lässt die Jugendhilfe zu? ... das Beispiel: Care Leaver; Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen - Befunde der Kinder- und Jugendhilfestatistik für Nordrhein-Westfalen; Care Leaver auf dem Weg in ein eigenständiges Leben - Übergänge aus stationären Erziehungshilfen kreativ denken und begleiten, Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfe für junge Volljährige; Bildungschancen für Care Leaver sichern!; Fliegen müssen ohne flügge zu sein? - Wenn Pflegekinder volljährig werden, Thank you for travelling with Deutsche Jugendhilfe - Ein Erfahrungsbericht von Careleavern; Wie lassen wir uns an der Verselbstständigung junger Menschen beteiligen?; Rechtliche Betreuung ist keine "Entwicklungshilfe" - Junge Erwachsene zwischen Jugendhilfe und rechtlicher Betreuung.Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz
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