Auflistung nach Schlagwort "Verkehrszeichen"
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Zeitschriftenaufsatz § 45 IX StVO - ein übersehener Paragraf?(2002, Beck) Kettler, DietmarMit der StVO-Novelle von 1997 wurde der § 45 IX StVO neu geschaffen, der dazu beitragen sollte, dass der Schilderwald auf den Straßen eingedämmt wird. Die Verwaltungspraxis ignoriert die neue Regelung weitgehend, die juristische Literatur hat sich bisher nur in Ansätzen damit befasst, und in Ermangelung von Klagen liegen bisher auch nur wenige Urteile vor, die Bezug darauf nehmen. In dem Beitrag wird der Regelungsgehalt des Paragrafen aufgezeigt und Anwendungsbeispiele genannt. difuGraue Literatur 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.(2009)Die Zahl der Verkehrszeichen, die in Deutschland aufgestellt sind, ist nicht genau bekannt. Es besteht zwischen Bund und Ländern aber darin Konsens, dass zu viele Verkehrszeichen angeordnet wurden und auch noch werden. Diese übermäßige Beschilderung führt zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und trägt mit zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften bei. Zugleich wertet dies im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln ab und mindert deren Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise. Die Anordnung von Verkehrszeichen obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften (VwV) legen dazu den Rechtsrahmen fest. Folgende Regelungen sind enthlten: Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung; Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung; Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung; Änderung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen; Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO; Änderung der Ferienreiseverordnung; Abbau des "Schilderwaldes"; Vereinfachung von Radverkehrsvorschriften; Erweiterung des Handlungsspielraums der Straßenverkehrsbehörden.Graue Literatur Graue Literatur Graue Literatur Zeitschriftenaufsatz Die Änderung optischer Eigenschaften von Verkehrszeichen.(1989) Terstiege, Heinz; Gundlach, DietrichRetroreflektierende Verkehrszeichen mit Aufsichtsfarben nach DIN 6171 Teil 1 (Juli 1979) ändern ihre Farbe und Retroreflexion im Straßeneinsatz.Eine systematische Untersuchung über die Änderung der optischen Eigenschaften von Verkehrszeichen wurde an 723 Schildern, die in den Jahren 1964 bis 1978 aufgestellt worden waren, von der BAM durchgeführt.Die Untersuchungsergebnisse zeigen, daß bereits nach 4jähriger Aufstellung die ersten Verkehrszeichen beginnen, die in den Normen geforderten Bedingungen nicht mehr einzuhalten.Nach dem 4.Jahr der Aufstellung verlieren nahezu konstant 13% der Verkehrszeichen pro Jahr ihre Funktionstüchtigkeit, bezogen auf die Gesamtzahl aufgestellter Verkehrszeichen.Nach 8 Jahren ist damit zu rechnen, daß 50% und nach 12 Jahren nahezu 100% der aufgestellten Verkehrszeichen nicht mehr der Norm und damit der StVO genügen.Hauptursache des Ausfallens der Verkehrszeichen sind die Abnahme der Rückstrahlwerte bei den Verkehrsfarben Weiß und Gelb sowie das Verblassen der Farbe bei der Verkehrsfarbe Rot. Zur Wahrung der Funktionstüchtigkeit von Verkehrszeichen sollte eine Erneuerung in angemessenen Zeitabständen erfolgen. (-z-)Zeitschriftenaufsatz Anforderungen an eine seniorengerechte Straßenausstattung.(2004, Deutscher Verkehrs-Verl.) Giesa, SiegfriedDie Alterung der Gesellschaft hat nicht nur für die Renten- und Gesundheitspolitik Bedeutung, sie hat ebenso Auswirkungen auf die Verkehrspolitik. Es werden die Konsequenzen für die Straßenausstattung behandelt. Dabei wurde die neueste Prognose des Statistischen Bundesamts über den Altersaufbau der Bevölkerung Deutschlands bis zum Jahr 2050 berücksichtigt. difuMonographie Ausstattung von Anschlussstellen mit dynamischen Wegweisern mit integrierter Stauinformation - dWiSta. Begleitende Untersuchung zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im Raum Leipzig.(2007, Wirtschaftsverl. NW) Grahl, Stefan; Sander, GünterIm Raum Leipzig wurde ein dWiSta-System an drei BAB-Knotenpunkten und acht Anschlussstellen (AS) als Pilotprojekt geplant und realisiert. Das Forschungsvorhaben hat dieses Projekt begleitet. Dabei waren Untersuchungen zur Akzeptanz derartiger informationsgestützter Wechselwegweiser, insbesondere unter dem Aspekt ihres Einsatzes an den Anschlussstellen, durchzuführen und die Wirkungen aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht zu bewerten. Für die Einarbeitung in die projektspezifischen Planungen und Betriebskonzepte wurden Planungs- und Applikationsunterlagen ausgewertet. Eine theoretische Alternativfalluntersuchung verglich dWiSta an AS mit der verkehrlichen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit anderer Verkehrsbeeinflussungs- und Informationssysteme. Außerdem wurden die realen verkehrlichen Probleme/Ereignisse auf den BAB im Raum Leipzig vor dem dWiSta-Einsatz analysiert. Eine beispielhafte Nutzen-Kosten-Rechnung für Bau und Betrieb einer dWiSta an AS im Raum Leipzig zeigte, dass in Abhängigkeit von Ereignishäufigkeit, Verkehrsbelastung und Umwegfaktoren ein Nutzenquotient von 1,4 und höher erreicht werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchungen bestehen in Empfehlungen zum weiteren dWiSta-Einsatz im Raum Leipzig und aus allgemein anwendbaren Einsatzkriterien für dWiSta an BAB-Anschlussstellen.Zeitschriftenaufsatz Bessere Beschilderung und neue Radverkehrsvorschriften - Zur 46. Novelle straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.(2009, Heymann) Wagner, Jörg; Lohmann, Hans-GeorgZum 1.9.2009 ist die umfassendste Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der letzten Jahrzehnte in Kraft getreten. Wie alle Novellen der StVO dient sie der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es geht um die Vorschriften zur "Besseren Beschilderung" und damit um die Lichtung des seit langem beklagten "Schilderwaldes" sowie um neue Vorschriften zur Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs in den Städten. Für die Ausgestaltung der Vorschriften in der StVO ist der Bund in Abstimmung mit den Ländern, für die konkrete Entfernung eines Verkehrszeichens im Straßenraum und eine flexiblere Gestaltung des Radverkehrs sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Verantwortlich sind damit Bund und Länder gemeinsam; sie können straßenverkehrsrechtliche Probleme daher auch nur gemeinsam, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten, lösen. Dies bedingt eine enge Abstimmung untereinander sowie die Bereitschaft, die mit der Novelle eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten jetzt auch zu nutzen. Der Beitrag beschreibt Anlass und Entstehungsgeschichte, wesentlichen Inhalt und beabsichtigte weitere Umsetzung der Novelle aus Sicht des Bundes.Zeitschriftenaufsatz Bitte langsam - Wohnbereich.(1979) Pfundt, KonradMitteilung erster Eindrücke aus einem in Nordrhein-Westfalen laufenden Großversuch in 30 Testgebieten zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten. Die bislang vorliegenden Erfahrungen erlauben noch keine endgültige Beurteilung der getesteten Maßnahmen. Es scheint jedoch als zeichne sich die typische, nachträglich verkehrsberuhigte Straße durch das Nebeneinander verschiedener Maßnahmen wie Neuordnung des ruhenden Verkehrs, versetzte Fahrgassen, partielle Aufpflasterungen, begrünte Restflächen, Markierungen, Beschilderung u.a. aus. hbZeitschriftenaufsatz Das Verkehrszeichen. Rechtsnatur, Voraussetzungen, Durchsetzung und Rechtsschutz.(2018, Maximilian) Vahle, JürgenDer moderne Straßenverkehr ist ohne Regelung durch Verkehrszeichen kaum vorstellbar. Mitunter können Verkehrszeichen aber auch eine Bedeutung erlangen, die über den Verkehrsaspekt hinausgeht. Nicht nur als Verkehrsteilnehmer, sondern auch als Eigentümer von Grund und Boden oder als Inhaber eines Gewerbebetriebes kann man durch die Aufstellung von Verkehrszeichen betroffen sein. Auch die Missachtung eines Verkehrszeichens kann zu einer Abschleppmaßnahme führen, für die die Behörde beim Pflichtigen Kosten erheben darf. Diese Grundkonstellationen spiegeln sich häufig auch in Klausuren der Fächer Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsvollstreckung sowie Polizei- und Ordnungsrecht wider. Materiellrechtliche Probleme lassen sich zudem leicht mit prozessualen Fragestellungen verbinden, z.B. im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Ablehnung der Aufstellung eines gewünschten Verkehrszeichens oder gegen einen Leistungsbescheid im Anschluss an eine Abschleppmaßnahme. Diese Darstellung erläutert den Rechtscharakter und die Wirksamkeit von Verkehrszeichen - unter Einschluss der als Verkehrseinrichtung i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 3 StVO einzustufenden Verkehrsampeln, die Möglichkeiten ihrer Anfechtung, Erzwingung, die zwangsweise Durchsetzung sowie Haftungsfragen.Zeitschriftenaufsatz Der neue Katalog der Verkehrszeichen als ergänzendes Regelwerk zur StVO und VwV-StVO.(1992) Müller, Hartwig; Steinhoff, HorstZum 1.Juli 1992 ist ein neuer Katalog der Verkehrszeichen in Kraft getreten.Auf der Grundlage einer gewandelten Sicherheitsphilosophie und Technik wurden unter anderem - die Größen der Verkehrszeichen systematisiert und - Geschwindigkeitsbereichen zugeordnet, - eine neue Gestaltung und Numerierung (Katalogisierung) der Zeichen eingeführt und - die Voraussetzungen für den Einsatz der DV für Planung und Produktion geschaffen.Die neuen bzw. überarbeiteten Regelwerke zur StVO bzw.VwV-StVO sollen in besonderer Weise einen Beitrag zu den Bemühungen "Weniger Verkehrszeichen - Bessere Beschilderung" liefern.(-z-)Zeitschriftenaufsatz Die Anwendung des Grünpfeils an Wechsellichtzeichen. Möglichkeiten und Grenzen der Neuregelung in der StVO.(1994) Krause, KlausDie Grünpfeilregelung ist in die StV0 aufgenommen worden und kann seit dem 1. 3. 1994 in ganz Deutschland angewendet werden. Die Anwendung ist durch in der VwV-StV0 gegebene Einschränkungen nicht an jedem LSA-gesteuerten Knoten zulässig. Auf diese Einschränkungen, die über die bisher gültigen hinausgehen, wird einzeln eingegangen. Teilweise noch vorhandene Bedenken gegen die Grünpfeilregelung werden mittels dieser Einschränkungen und weiterer Untersuchungen berücksichtigt. Die aus amerikanischen Untersuchungen hervorgehenden negativen Erfahrungen mit dem dort ohne zusätzliche Zeichen erlaubten Rechtsabbiegen bei rot sind mit deutschen Verhältnissen nicht vergleichbar. Die Unfälle nahmen dort bei Ablösung einer der deutschen Grünpfeilregelung vergleichbaren Regelung zu. Aus älteren und neueren Untersuchungen in Deutschland ist zu erkennen, daß das Rechtsabbiegen bei rot eine eher geringere Unfallträchtigkeit aufweist als bei grün.Zeitschriftenaufsatz Die besondere Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 StVO bei Beschränkungen des fließenden Verkehrs.(2011, Link) Zunner, BernhardMonographie Die Gemeinde und ihre straßenpolizeilichen Aufgaben.(2004, Manz) Huber, Martin; Noor, Ahmed; Trieb, Ronald; Reifberger, Peter