Auflistung nach Schlagwort "Vergütung"
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Graue Literatur 2. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance 28. bis 29. April 2014. Zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement - Chancen für Städte und Kommunen sowie Bund und Länder.(2015) Morner, MichèleEin zukunftsfähiges Beteiligungsmanagement ist für Städte und Kommunen, aber auch für Bund und Länder ein Schlüsselthema. Öffentliche Aufgabenerfüllung und nachhaltige Daseinsvorsorge können bei gleichzeitig notwendiger Haushaltskonsolidierung nur realisiert werden, wenn bei der Steuerung und Leitung öffentlicher Unternehmen alle Chancen ausgeschöpft werden. Dafür muss das Beteiligungsmanagement anforderungsgerecht in Richtung strategisch integrierter Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und öffentlichen Beteiligungen weiterentwickelt werden. Die meisten Städte besitzen Strukturen, die Ähnlichkeiten mit privatwirtschaftlichen Konzernen aufweisen. Kaum ein privater Konzern ist jedoch in so unterschiedlichen Branchen bzw. Politikfeldern engagiert, was die Steuerungsherausforderungen für die öffentliche Hand zusätzlich erhöht. Ziel der 2. Public Corporate Governance Tagung ist es, aufzuzeigen, wie die aktuellen Herausforderungen eines zukunftsfähigen Beteiligungsmanagements zu bewältigen sind. Damit sollen Entscheidungsträger in Kommunen, Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie Geschäftsleitungen öffentlicher Beteiligungen bei ihren Aufgaben unterstützt werden. Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Themen: Aktuelle Herausforderungen eines erfolgreichen Beteiligungsmanagements; Unternehmensführung zwischen Wettbewerb und Gemeinwohl; Integrierte Gesamtsteuerung von Kernverwaltung und ausgegliederten Organisationseinheiten; Sinnvolle Nutzung von Steuerungsinformationen; Vergütung von Topmanagement und Aufsichtsräten.Zeitschriftenaufsatz § 21 TvöD. Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung.(2007, Kommunalschriften-Verl.) Knörr, SaskiaMonographie 400 EUR-Mini-Jobs. Das neue Recht für geringfügig und Niedriglohn-Beschäftigte. Mit allen Änderungen ab 1. April 2003.(2003, Haufe) Hurnick, -; Sieben, -; Harder-Buschner, -; Schröder, -Graue Literatur 5. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance 03. bis 04. April 2017. Anreizsysteme, Personalmanagement und Vergütung in den Unternehmen der Kommunen, des Bundes und der Länder.(2017) Morner, Michèle; Papenfuß, UlfDie Beiträge des Bandes: Stefan Schulte: Management im Spannungsfeld von Public und Private Corporate Governance (S. 19 ff.); Andreas Hoffjan: Beteiligungscontrolling: Den Konzern Kommune richtig steuern (S. 39 ff.); Ulf Papenfuß: Ein Qualitätsmodell für Public Corporate Governance Kodizes und wie wir einen bundeslandübergreifenden Musterkodex entwickeln können (S. 49 ff.); Klaus-Michael Ahrend, Thomas Bollheimer, Wolfgang Bühring: Geschäftsführer- und Vorstandspanel zu Public Corporate Governance (S. 67 ff.); Michael Wolff: Impuls zur wissenschaftlichen Beratung von Führungskräften (S. 79 ff.); Christian Ude: Wie kann politische Steuerung und wirksame Aufsichtsratsarbeit tatsächlich gelingen? - Handlungsanregungen aus jahrzehntelanger Praxis (S. 83 ff.); Michèle Morner, Thomas Bollheimer: Vergütung und Motivation am Beispiel von Stadtwerken (S. 99 ff.); Michael Offer: Aktuelle Fragen zur Vergütung und zu Zielvereinbarungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligung (S. 111 ff.); Länderübergreifendes Multiplikatoren-Podium mit Peter Biwald, Detlef Raphael, Roger W. Sonderegge, Martin von Hören (S. 127 ff.); Max Munding: Public Corporate Governance: Perspektiven aus der Rechnungshofpraxis (S. 149 ff.); Renate Meyer, Markus Höllerer, Stephan Leixnering: Eine Frage der Werte: Politisierung und Vergütung bei öffentlichen Unternehmen (S. 161 ff.); Viktoria Kickinger et al.: PCG-(Zukunfts-)Slam mit Impulsvorschlägen: Was bringt die Public Corporate Governance im nächsten Jahr wirklich weiter (S. 167 ff.); Michèle Morner: Resümee (S. 195 ff).Monographie 9053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete? Der Streit um das europäische Abgeordnetenstatut.(2004, Duncker & Humblot) Arnim, Hans Herbert vonDas Europäische Parlament hatte schon am 4. Juni 2003 beschlossen, die Diäten seiner 626 (und bald 732) Mitglieder zu vereinheitlichen - auf Rekordniveau. Doch der Rat zögerte mit seiner Zustimmung. Daraufhin machte das Parlament kurz vor Weihnachten 2003 einen erneuten Versuch. Das Einverständnis des Rats sollte durch Zugeständnisse erkauft werden, die sich bei genauem Hinsehen aber als Mogelpackungen erwiesen - bis hin zur Erpressung. Es war deshalb konsequent, dass die Regierungen von Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden am 26. Januar 2004 mit ihrem Nein die erforderliche qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat verhinderten. Damit ist das Abgeordnetenstatut, zumindest vorerst, gescheitert. Zum Glück. Denn das Statut drohte zum Symbol für eine abgehobene Europapolitik zu werden, die - ohne Rücksicht auf das europäische Wohl und weit weg von den Bürgern - ihre Eigeninteressen durchsetzt. Die Analyse wurde in ihrer ursprünglichen Fassung Anfang Januar dem Kanzleramt und den anderen vierzehn Ratsmitgliedern zugesandt. Eine Woche später stellte der Verfasser sie deutschen und ausländischen Medien zur Verfügung. Sie wurde damit zur Grundlage der kritischen Berichterstattung im Inland und im Ausland. Der Autor fühlt sich dabei dem Wort des großen Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel aus der Anfangszeit der Bundesrepublik verpflichtet, dass der Staatswissenschaftler, will er seinen Beruf nicht verfehlen, auch bereit sein muss, "anzuecken" und Vorgänge "über die man nicht spricht", "rücksichtslos zu beleuchten". Doch das Parlament sieht sich als Opfer einer Medien-Kampagne. Man hat sich eine richtiggehende "Dolchstoßlegende" ausgedacht: Eine deutsche Boulevardzeitung habe Druck auf den deutschen Bundeskanzler ausgeübt und ihn dadurch in der Vorwahlzeit zum Nein bewegt, dem sich dann auch drei andere Mitglieder des Rats anschlossen. Das Parlament hat deshalb angekündigt, es werde das Thema nach den Europawahlen vom 13. Juni 2004 wieder aufgreifen, und der Rat hat es dazu ermutigt. Umso wichtiger erscheint es, die Fakten darzulegen, die Hintergründe aufzuhellen und die wesentlichen Gründe darzustellen, die gegen das Statut sprechen. Dies auch deshalb, weil selbst die deutsche Bundesregierung, die die opponierende Minderheit im Ministerrat anführte, die Gründe für ihr Nein nur sehr lückenhaft darstellte und dadurch Teile der Öffentlichkeit und auch des Parlaments selbst etwas ratlos zurückließ. Die Vagheit der Begründung beruht wohl nicht nur auf diplomatischen und politischen Rücksichten, sondern möglicherweise auch auf dem Kalkül der Regierung, sich nach der Wahl alles offenzuhalten. Um so mehr ist aus der Sicht der Bürger und der Öffentlichkeit eine Klärung geboten. difuMonographie Abfindungsvereinbarungen mit Organmitgliedern deutscher Kapitalgesellschaften.(2006, Duncker & Humblot) Leßmann, Per"Über Geld spricht man nicht." Dieses Credo galt viele Jahre als unantastbar. Warum spricht man nicht über Geld? Nicht über Geld zu sprechen, ist Ausweis guter Erziehung. Aber dieses Credo gilt so heute nicht mehr. Man spricht über Geld. Und man spricht über Gehälter - vor allem über die Gehälter des deutschen und des internationalen Managements. Was ist die Empfehlung des deutschen Corporate-Governance-Kodex, Vorstandsbezüge individualisiert offen zu legen, anderes, als die Aufforderung, diese zu besprechen, zu vergleichen, sich unter Umständen über sie zu erzürnen oder im Gegenteil festzustellen, "hier verdient jemand in Anbetracht seiner Leistungen zu wenig. Es besteht Nachholbedarf." Der Corporate-Governance-Kodex ist ein Anstoß zu einer Diskussion über die Vergütung deutscher Vorstände und Geschäftsführer.Zeitschriftenaufsatz Abhängigkeit vom Besoldungsdienstalter als unzulässige Altersdiskriminierung junger Beamtinnen oder Beamter?(2012, Luchterhand) Lenders, DirkZeitschriftenaufsatz Ablieferungspflicht von Vergütungen für Aufsichtsratstätigkeiten in kommunalen Unternehmen? Eine rechtliche Analyse auf der Schnittstelle von Beamten- und Kommunalrecht.(2004, Boorberg) Fischer, Kristian; Grittmann, JoachimZeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen.(2011, Beck) Kayser, Karsten; Pfarr, ValeskaWenn sich ein Vergabeverfahren verzögert, kann dies Mehrvergütungsansprüche des Auftragnehmers nach den Grundsätzen des § 2 V VOB/B zur Folge haben und damit die Beschaffung verteuern. Bereits vor rund zwei Jahren hat der BGH hierzu die Weichen gestellt. Während seine Rechtsprechung selbst und ihre Einordnung inzwischen umfassend in Literatur und Praxis aufbereitet sind, bleibt die für die Praxis wichtige Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten einem öffentlichen Auftraggeber bleiben, um schon im Vorfeld mögliche Mehrvergütungsansprüche zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen, bislang weitgehend offen. Dabei bietet das Vergaberecht durchaus Ansatzpunkte für mögliche Vermeidungsstrategien. Ausgangspunkt möglicher Überlegungen sind hier zum einen die konkreten Maßstäbe des BGH, zum anderen universell geltende Gestaltungsmöglichkeiten in der Vergabekonzeption.Zeitschriftenaufsatz Adaption des AR-DRG-Systems an die deutsche Behandlungswirklichkeit.(2001, Kohlhammer) Roeder, Norbert; Rochell, BernhardMonographie Aktienoptionen bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB.(2007, Kovac) Lützeler, MartinDie Gewährung von Optionen auf Aktien des Arbeitgebers an die eigenen Mitarbeiter ist in den USA schon lange üblich. Aktienoptionen des Arbeitgebers tauchten in Deutschland erstmals in den 1990er-Jahren als Vergütungsmöglichkeit auf. Die arbeitsrechtlichen Aspekte der Gewährung von Aktienoptionen waren in den letzten Jahren immer wieder Thema wissenschaftlicher Abhandlungen und lebhafter Diskussion. Die Frage der Behandlung von Aktienoptionen bei einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB ist umstritten. Gehen Optionsansprüche beim Betriebsübergang auf den Erwerber über? Muss der Arbeitgeber Aktien des Veräußerers oder eigene Aktien ausgeben? Was geschieht, wenn der Erwerber nicht die Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft hat, sondern die einer GmbH? Wie ist der Fall zu beurteilen, dass Aktien auf dem Markt nicht mehr gehandelt werden? Muss der Arbeitnehmer auf seine Beteiligungen verzichten? Ist er zum Verkauf an den Veräußerer verpflichtet und verliert er dabei mögliche Gewinne? Das Bundesarbeitsgericht hat die Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Aktienoptionen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, bislang offen gelassen. Der Autor erläutert die zivil-, aktien- und arbeitsrechtlichen Grundlagen der Gewährung von Aktienoptionen und deren Ablauf und zeigt die regelmäßigen Inhalte von Aktienoptionsplänen auf. Im Weiteren untersucht er die in der Literatur vorgebrachten Ansichten der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 613 a BGB auf Aktienoptionen, die vom Arbeitgeber selbst oder aber einem Dritten gewährt werden. Er entwickelt zudem Gestaltungsmöglichkeiten für die sich aus § 613 a BGB ergebenden Folgen und diskutiert nicht nur Möglichkeiten für die Praxis vor und nach einem Betriebsübergang zu reagieren, sondern auch die Zulässigkeit von ausdrücklichen Regelungen in Optionsbedingungen.Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz Als Arbeitgeber attraktiver werden. Maßnahmen und erste Erfahrungen in der HELIOS Kliniken Gruppe.(2002, Baumann) Meo, Francesco de; Schuster, AlbertZeitschriftenaufsatz Alternative Pfade. Durch Verschlankung der Verwaltung werden Führungsfunktionen und damit Entwicklungschancen reduziert. Den Mitarbeitern müssen Alternativen aufgezeigt werden.(2000, Eppinger) Beck, Sabine; Conrad, FranzZeitschriftenaufsatz Altersdiskriminierung in Besoldungs- und Vergütungssystemen.(2015, Beck) Thüsing, Gregor; Pötters, Stephan