Auflistung nach Schlagwort "Straße"
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Zeitschriftenaufsatz §§ 1,17 FStrG; § FStrAbG; §§ ff. UVPG; Art. 73 ff. BayVwVfG. Bay VGH, Urteil vom 5.7. 1994 - 8 A 93 40056 u.a. nicht rechtskräftig.(1994)1. Auf die Umweltverträglichkeitsprüfung kann nach Paragraph 22 UVPG in einem vor ihrer Einführung eingeleiteten Planfeststellungsverfahren nicht verzichtet werden, wenn eine Planänderung erneut öffentlich bekannt zu machen ist. 2. Eine förmliche UVP ist im Regelfall zur Ermittlung der - materiellen - Umweltverträglichkeit im Sinn von Paragraph 17 I FStrG erforderlich. 3. Das Fehlen von Umweltstandards ist im konkreten Verwaltungsverfahren zu kompensieren. Eine gerichtliche Nachermittlungspflicht besteht insoweit nicht. 5. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen steht der Verkehrsbedarf fest. Einen Vorrang gegenüber anderen Abwägungsbelangen vermittelt die Bedarfsfestellung jedoch nicht. 6. Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot bezieht sich auf das vom Träger zur Gestattung gestellte Vorhaben und verpflichtet ihn als solchen nicht, eine Natur und Landschaft schonendere Alternative zu wählen. 7. Die Regelung, daß Verkehrsgeräusche ausschließlich in bezug auf die einzelnen zu bauenden oder zu ändernden Verkehrswege zu ermitteln sind, also nicht summierend zu betrachten sind, gilt auch, wenn Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses der Bau eines Verkehrswegs und - als notwendige Folgemaßnahme - die Änderung eines anderen sind.Zeitschriftenaufsatz §§ 127, 130, 131 BBauG. BVerwG, Urteil vom 21.9.1979 - 4 C 55.76.(1980)Ob bei einer Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen eine einzelne Erschließungsanlage oder zwei selbständige, parallelverlaufende Anlagen gegeben sind, ist nach objektiven Kriterien entsprechend dem allgemeinen Erscheinungsbild der Straße "bei natürlicher Betrachtungsweise" zu bestimmen und unterliegt nicht dem Ermessen der Gemeinde. Ist demgemäß die Straße eine einzelne Erschließungsanlage, darf der Erschließungsaufwand für diese eine Anlage nicht zum einen Längsteil in die zusammengefasste Ermittlung des Erschließungsaufwands einbezogen, zum anderen Längsteil hiervon ausgenommen werden. Das Urteil beruht weiter auf den §§ 127 und 131 BBauG. -y-Zeitschriftenaufsatz 150 Jahre Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg. Eine topographische Geschichtsausstellung.(1992, Deutsches Institut für Urbanistik) Bergler, Andrea; Geyler, MonicaZeitschriftenaufsatz § 3 Abs 1 S 1 StrReinG NW; §§ 127 Abs.2, 131 Abs 1 BBauG; OVG NW, Urteil v. 31.10.1984 - Az. 2 A 1020/84.(1985)Ein hinter dem Lärmschutzwall einer Straße liegendes Grundstück wird von dieser Straße nicht i.S. des NW § 3 Abs. 1 S. 1 StrReinG erschlossen. Denn ein Grundstück ist von einer zum Anbau bestimmten Straße i.S. des § 131 I BBauG erschlossen, wenn die Straße rechtlich und tatsächlich gewährleistet, dass mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an seine Grenze herangefahren werden kann und ihm so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt geboten wird. (rh)Zeitschriftenaufsatz 3D-Darstellung unter Berücksichtigung photorealistischer Abbildung des Geländes/Umfelds.(1996) Stüttgen, W.; Idems, J.; Klaas, J.Zeitschriftenaufsatz Abgeböschtes Profil. Ein Bach verändert sein Gesicht.(1996) Stahlecker, HannesIn den frühen 50er Jahren wurde die immer wieder hochwasserführende Starzel, ein Bach mitten im gleichnamigen Ort Starzeln, gebändigt. Das Ergebnis waren etwa 2 m hohe senkrechte Ufermauern aus Beton. Die durch die Kanalisierung gewonnene Fläche wurde der Straße zugeschlagen und asphaltiert. Vom Land Baden-Württemberg wurde nun mit Mitteln zur ökologischen Verbesserung von Fließgewässern eine erneute Umgestaltung einschließlich der dazu notwendigen Brücken gefördert. Dazu wurden überdimensionale Überbauungen für Straßenquerungen auf ein Mindestmaß reduziert und die Ufermauern durch begrünte Böschungen unterschiedlicher Ausformung ersetzt. Der Bach erhielt eine leichte Mäandrierung.Zeitschriftenaufsatz Graue Literatur Zeitschriftenaufsatz Abstellen eines nicht zugelassenen Kfz als gebührenpflichtige Sondernutzung.(2004, Beck)OVG NRW, Beschluss vom 23.4.2004 - 11 A 2594/02. StrWG NRW §§ 14, 18, 19 a; StVO § 2. difuZeitschriftenaufsatz ADONIS - Ein Verfahren zur adaptiven online-Steuerung von LSA.(1991) Höpfl, WinfriedDas Steuerungsverfahren ADONIS zur adaptiven koordinierten Steuerung von Lichtsignalanlagen wurde im Rahmen eines Forschungsauftrages des Bundesverkehrsministeriums entwickelt. Es ist, basierend auf dem neuesten Stand der Gerätetechnik, auf den Einsatz in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten. Das Ziel ist, daß unter Verwendung der aktuell gemessenen Verkehrsdaten an jeder Lichtsignalanlage eines städtischen Straßennetzes Grünzeitaufteilung und Versatzzeit im Sinne einer Zielfunktion optimiert werden. Hierzu wurde das Simulationsmodell MAKSI entwickelt.Monographie Agglomeration und Erschließungsaufwand.(1971) Rissel, HeribertAm Beispiel des Erschließungsaufwandes für Wohnsiedlungen werden die kostenmäßigen Auswirkungen alternativer siedlerischer Nutzung bestimmt. Die agglomerationsbedingten Kostenunterschiede verlagern bei gegebenem Bruttoproduktionswert das Optimum in Richtung auf eine stärkere Ballung. Der Agglomerationsprozeß ist einmal von der meist ohnehin gegebenen Dominanz der Knappheit der Mittel (Standortboden) und zum anderen durch das mit abnehmendem Infrastrukturaufwand zunehmend günstigere und so zugunsten stärkerer Konzentration sprechende Ergebnis des Kosten-Nutzen-Vergleichs begründet. Bei der Realisierung von Siedlungsprojekten in Außenlage besteht eine Kostenambivalenz Mit zunehmender Entfernung von Siedlungskernen nehmen die Anschlußkosten zu, der Aufwand für den Grunderwerb nimmt jedoch infolge des zwischen Stadt und Umland bestehenden Bodenpreisgefälles ab.Aufsatz aus Sammelwerk Aktive Mobilität fördern in Leipzig.(2018) Heinemann, TorbenDer Abteilungsleiter im Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig zeigt, dass die Umgestaltung der öffentlichen Straßen zum Repertoire der Stadt-und Verkehrsplanung gehört. Diskussionen über die Ziele und Maßnahmen der Verkehrsplanung in Leipzig haben eine langjährige Vorgeschichte. Am Beispiel des ExWoSt-Projekts Leipzig-Stötteritz werden verschiedene Stationen bzw. Phasen der Bürgerbeteiligung vom top-down- bis bottom-up-Prinzip erläutert. Diese werden als Grundlage für eine Planung zur Förderung der aktiven Mobilität in Quartieren gesehen.Zeitschriftenaufsatz