Auflistung nach Schlagwort "Rechtslage"
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Graue Literatur 2013 - Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: "Traumquote" oder erfüllbarer Auftrag mit Qualitätsgarantie? Dokumentation der Tagung zum Thema Kindertagesbetreuung am 1./2. März 2012 in Berlin(2012) Beckmann, Klaus-Jürgen; Landua, KerstinDas kommunalpolitisch wichtige Thema "Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013" wurde bereits im Jahr 2007 im Rahmen eines Brennpunkt-Seminars des Deutschen Instituts für Urbanistik diskutiert. Damals hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuführen und eine Versorgungsquote von 35 Prozent zu sichern. Dieser Band dokumentiert Beiträge und Statements von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Praxis, die auf einer Tagung im März 2012 in Berlin erneut referierten und diskutierten, und zwar zu folgenden Themen: Wie ist mittlerweile der Stand der Realisierung dieser wichtigen familienpolitischen Maßnahme in den einzelnen Bundesländern und Kommunen? Ist es mehrheitlich gelungen bzw. kann es noch gelingen, den quantitativen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige zu decken und den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 umzusetzen? Sind die hierfür erforderliche Infrastruktur und das Personal vorhanden oder wie könnten diese bereitgestellt werden? Betrachtet man den Rechtsanspruch auf "Betreuung ab eins" nicht "nur" als familienpolitische Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch als Förderinstrument zur qualitätsgerechten Erziehung und Bildung von Kindern, müssen qualitative Aspekte der frühen Förderung von Kindern diskutiert werden: Ist gewährleistet, dass für die frühkindliche Erziehung und Bildung genügend und entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht?Graue Literatur 2013 - Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: "Traumquote" oder erfüllbarer Auftrag mit Qualitätsgarantie? Dokumentation der Tagung zum Thema Kindertagesbetreuung am 1./2. März 2012 in Berlin(2012) Beckmann, Klaus-Jürgen; Landua, KerstinDas kommunalpolitisch wichtige Thema "Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 2013" wurde bereits im Jahr 2007 im Rahmen eines Brennpunkt-Seminars des Deutschen Instituts für Urbanistik diskutiert. Damals hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einzuführen und eine Versorgungsquote von 35 Prozent zu sichern. Dieser Band dokumentiert Beiträge und Statements von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und kommunaler Praxis, die auf einer Tagung im März 2012 in Berlin erneut referierten und diskutierten, und zwar zu folgenden Themen: Wie ist mittlerweile der Stand der Realisierung dieser wichtigen familienpolitischen Maßnahme in den einzelnen Bundesländern und Kommunen? Ist es mehrheitlich gelungen bzw. kann es noch gelingen, den quantitativen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige zu decken und den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 umzusetzen? Sind die hierfür erforderliche Infrastruktur und das Personal vorhanden oder wie könnten diese bereitgestellt werden? Betrachtet man den Rechtsanspruch auf "Betreuung ab eins" nicht "nur" als familienpolitische Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch als Förderinstrument zur qualitätsgerechten Erziehung und Bildung von Kindern, müssen qualitative Aspekte der frühen Förderung von Kindern diskutiert werden: Ist gewährleistet, dass für die frühkindliche Erziehung und Bildung genügend und entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht?Zeitschriftenaufsatz § 326 II BGB (analog) bei der Selbstvornahme?(2004, Beck) Dauner-Lieb, Barbara; Dötsch, WolfgangDer Beitrag beschäftigt sich mit einer höchst praxisrelevanten und schon zum alten Recht umstrittenen Frage: Es geht um die Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Bestellers zur Beseitigung eines Sachmangels in den Fällen, in denen die Voraussetzungen der Aufwendungsersatzregelung in § 637 BGB n.F. - die an die Stelle des § 633 III BGB a.F. getreten ist - bzw. des Schadenersatzes statt der Leistung nach §§ 634 Nr.4, 280, 281 BGB - die an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung gem. § 635 BGB a.F. getreten sind - im Zeitpunkt der vom Besteller vorgenommenen Handlung (noch) nicht vorgelegen haben. Schien diese Problematik eigentlich schon Ende der sechziger Jahre (zumindest für die werkvertragliche Praxis), durch den BGH geklärt, droht dem weitgehenden Konsens heute wieder Gefahr aus dem Kaufrecht, das durch die Schuldrechtsreform und die Nominierung eines allgemeinen Nacherfüllungsanspruchs in § 439 BGB tendenziell an das Werkvertragsrecht angenähert wurde. Die Verfasser analysieren die Rechtslage und plädieren für ein Festhalten an der bisherigen Linie des BGH. difuZeitschriftenaufsatz Der § 35a SGB VIII - Ein Weg in die richtige Richtung?(2010, VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.) Wiesner, ReinhardZeitschriftenaufsatz Der § 35a und die Praxis des Stadtjugendamtes Kassel.(2005, Evangelischer Erziehungsverband) Ziegler, BerndZeitschriftenaufsatz Die 50 steht oder ein Rückblick auf fast 30 Jahre Arbeit als Amtsvormund - eine Zwischenbilanz.(2011, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Donatin, ManfredZeitschriftenaufsatz Abfallbilanz der Jahre 1995-2000 als Grundlage für Entscheidungen: Entsorger lassen sich die Karten legen.(2003, Deutscher Fachverlag) Simon, Heinz-WilhelmZeitschriftenaufsatz Abgrenzung Abfall zur Beseitigung und Abfall zur Verwertung. Das unlösbare Problem?(2000, Boorberg) Witthohn, Alexander; Smeddinck, UlrichZeitschriftenaufsatz Ablösesummen für Stellplätze als Instrumentarium zur Finanzierung von Parkhäusern und Tiefgaragen?(1986) Maegerlein, DieterDer Autor führt aus, unter welchen Bedingungen Ablösesummen für Stellplätze eine Finanzierungsmöglichkeit für Parkhäuser und Tiefgaragen darstellen können. Als rechtliche Grundlagen zieht er dabei vor allem Art. 55 BayBO heran sowie mehrere Beispiele aus der Rechtsprechung. Die Stellplatzpflicht nach Art. 55 BayBO bei der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen kann erfüllt werden durch die Herstellung auf dem Baugrundstück, Herstellung in der Nähe auf einem geeigneten Grundstück, Beteiligung an einer planungsrechtlich festgesetzten Gemeinschaftsanlage. Kommen diese Möglichkeiten nicht in Betracht, erfolgt die Herstellung von Parkeinrichtungen durch die Gemeinde im Wege der Ablösung bei privaten oder öffentlichen Stellplätzen. Die Ablösung kommt auch für bestehende bauliche Anlagen nach Art. 56 BayBO in Betracht. Gemeinden können per Ortssatzung - eine Beispielsatzung ist dem Artikel beigefügt - die Herstellung von Stellplätzen für bestehende bauliche Anlagen verlangen. Der Autor stellt dar, wie die Ablösesummen verwendet werden können und erläutert die Betriebsform von Parkhäusern und Tiefgaragen. Die Höhe der Ablösesumme ist abhängig von den Herstellungskosten für Stellplatz oder Garage und Nutzungsrechten des Stellplatzpflichtigen.(wg)Graue Literatur Abwahl von Bürgermeistern - eine vergleichende rechtliche Betrachtung zwischen den ostdeutschen Bundesländern.(2018) Schröter, KellyDa im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz das Kommunalrecht in der ausschließlichen Länderzuständigkeit liegt, können die Abwahlregelungen der einzelnen Bundesländer voneinander abweichen. Die Arbeit umfasst eine Untersuchung, wie die fünf ostdeutschen Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern von ihrer Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Abwahl Gebrauch gemacht haben. Mit dem Vergleich der rechtlichen Regelungen soll gleichzeitig auf eine mögliche Optimierung der gesetzlichen Grundlage zur Abwahl in Sachsen abgezielt werden.Zeitschriftenaufsatz Abwasserbeseitigung in privater Hand?(2003, Nomos) Nickel, Thomas; Kopf, HannesDie Kommunen bedienen sich traditionell öffentlich-rechtlicher Organisationsformen, um ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung Rechnung zu tragen. Allerdings ist schon seit längerer Zeit ein starker Trend zur Umstrukturierung der kommunalen Abwasserbeseitigung zu beobachten: Ziel ist eine effektivere Aufgabenerfüllung zu Gunsten von Gemeinde und Bürgern. Diese Maxime soll insbesondere durch die Beteiligung von Privatunternehmen an der Abwasserversorgung erreicht werden. Hierzu sind eine Vielzahl von Beteiligungs- und Organisationsmodellen im Gespräch - man kann durchaus von einem Modell-Dschungel sprechen. Im Focus der Privatisierungsdiskussion steht die so genannte materielle Privatisierung, für die § 18 a Abs. 2 a WHG einen bundesgesetzlichen Rahmen vorgibt. Die Auseinandersetzung ist bislang jedoch noch rein akademischer Natur, da eine Vollprivatisierung wegen fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen momentan noch in keinem Bundesland tatsächlich zu realisieren ist. Die Umstrukturierung der kommunalen Abwasserbeseitigung wirft höchst komplexe Rechtsprobleme, insbesondere aus den Bereichen des Gebührenrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts sowie des Vergabe- und Steuerrechts auf. difuZeitschriftenaufsatz Abwasserbeseitigung in privater Regie? SPD kritisiert Pläne der niedersächsischen Landesregierung .(1985) Milde, HorstIm Zuge ihrer Untersuchung von Privatisierungsmoeglichkeiten im kommunalen Bereich propagiert die Niedersaechsische Landesregierung das sogenannte "Betreibermodell" bei der Abwasserbeseitigung. Der Autor sieht in der Empfehlung der Landesregierung an die Gemeinden, ihre Abwasserbeseitigung durch private Betreiber erledigen zu lassen, einen Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden. Abwasserbeseitigung ist nach Meinung des Autors eine kommunale Aufgabe, die nur in Sonderfaellen von Dritten uebernommen werden kann. Rechtlich gesehen bleibt die Gemeinde beim Betreibermodell abwasserbeseitigungspflichtig. Sie haftet fuer die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. (wg)Zeitschriftenaufsatz Abwehransprüche gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen.(2004, DMB-Verl.) Kniep, KlausMonographie Adoption - Ein Handbuch für die Praxis. Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im In- und Ausland.(2006, Bundesanzeiger) Wuppermann, MichaelDas Buch enthält eine umfassende Sammlung und Erläuterungen der wichtigen nationalen und internationalen Vorschriften zu Fragen rund um die Adoption. Dabei werden auch die Normen aus dem SGB, die für die Adoptionsvermittlung bei den Jugendämtern eine Rolle spielen, und die Adoptionsrechtsprechung einbezogen und erklärt. Die CD-ROM enthält, neben den einschlägigen Vorschriften, noch einige Mustertexte und Formulare für die Praxis. difuMonographie Adoption - Ein Handbuch für die Praxis. Adoptionsvorbereitung und Adoptionen im In- und Ausland.(2005, Bundesanzeiger) Wuppermann, MichaelDas Buch enthält eine umfassende Sammlung und Erläuterungen der wichtigen nationalen und internationalen Vorschriften zu Fragen rund um die Adoption. Dabei werden auch die Normen aus dem SGB, die für die Adoptionsvermittlung bei den Jugendämtern eine Rolle spielen, und die Adoptionsrechtsprechung einbezogen und erklärt. Die CD-ROM enthält, neben den einschlägigen Vorschriften, noch einige Mustertexte und Formulare für die Praxis. difuZeitschriftenaufsatz Agenda Kindesschutz in der Jugendhilfe. Handreichung für die Jugendhilfe(2009, Pabst) Stoppel, MartinDie vorliegende Arbeit beinhaltet eine Handreichung für in der Jugendhilfe verantwortliche Fachkräfte, die sich in Grenzsituationen mit selbst- oder fremdgefährlichen Kindern und Jugendlichen allein gelassen sehen. Weder Gesetzgeber noch Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Landesjugendämter, Jugendämter oder Träger haben bisher ausreichend normative oder fachliche Strukturen zur Verfügung gestellt, wie sich die Betreuung in zugespitzten Situationen unter gleichzeitiger Beachtung der Kindesrechte darstellt. Für die Verantwortlichen geht es um den im Einzelfall schwer zu verbindenden Doppelauftrag der Erziehung bei gleichzeitiger Beachtung von Gefährdungen, die von einem Kind oder Jugendlichen ausgehen. Ziel der Studie ist es, durch strukturelle Rahmenbedingungen dem Zielkonflikt Pädagogik und Zwang zu begegnen und dadurch den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Pädagogische Freiheit soll qualitativ nicht eingeschränkt werden. Hervorzuheben sind die Kindesschutzthesen am Schluss derAgenda.Zeitschriftenaufsatz Agenda Kindesschutz in der Jugendhilfe. Handreichung für die Jugendhilfe(2009, Pabst) Stoppel, MartinDie vorliegende Arbeit beinhaltet eine Handreichung für in der Jugendhilfe verantwortliche Fachkräfte, die sich in Grenzsituationen mit selbst- oder fremdgefährlichen Kindern und Jugendlichen allein gelassen sehen. Weder Gesetzgeber noch Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Landesjugendämter, Jugendämter oder Träger haben bisher ausreichend normative oder fachliche Strukturen zur Verfügung gestellt, wie sich die Betreuung in zugespitzten Situationen unter gleichzeitiger Beachtung der Kindesrechte darstellt. Für die Verantwortlichen geht es um den im Einzelfall schwer zu verbindenden Doppelauftrag der Erziehung bei gleichzeitiger Beachtung von Gefährdungen, die von einem Kind oder Jugendlichen ausgehen. Ziel der Studie ist es, durch strukturelle Rahmenbedingungen dem Zielkonflikt Pädagogik und Zwang zu begegnen und dadurch den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Pädagogische Freiheit soll qualitativ nicht eingeschränkt werden. Hervorzuheben sind die Kindesschutzthesen am Schluss der Agenda.