Auflistung nach Schlagwort "Qualitätsentwicklungsvereinbarung"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 125
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Zeitschriftenaufsatz 15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimZeitschriftenaufsatz 15 Jahre Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) - Anmerkungen zu einer "Zwischenbilanz".(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimGraue Literatur 15 Jahre Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (1999-2014). "Weiterentwicklung der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII".(2015, Bundesverband für Erziehungshilfe)Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII - ein Instrument der Qualitätsentwicklung!? Welche Qualität bestimmt das Entgelt? Diese Frage beschäftigte die Vorsitzenden der Schiedsstellen auf ihrer 15. Konferenz zum Thema "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und Entgelt gemäß § 78a ff SGB VIII". Viele Konfliktfälle, die in Schiedsstellenverfahren behandelt werden, bewegen sich im Dreiklang von Leistung, Qualität und Entgelt. Die Schiedsstellenvorsitzenden wollen in Streitfällen die Bedeutung der Qualität für das Entgelt besser, konkreter, klarer, wirkungsorientierter und praktikabler geregelt und verankert wissen. Sie haben bereits 2013 einen eigenen Novellierungsvorschlag für das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Tisch gelegt und darüber 2014 im Rahmen eines Fachtages mit ExpertInnen diskutiert. Dieser dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf hat lebhafte Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen ausgelöst und erfreulicherweise zu einem großen Spektrum an fachlichen Positionierungen geführt. Die Veränderungsvorschläge sind breit gefächert und zeigen ganz unterschiedliche Möglichkeiten der Verankerung der Qualität auf. Die Positionierungen sind in der vorliegenden Broschüre gebündelt und werden von den Autoren erläutert und begründet. Sie sind auch Grundlage für die Schiedsstellenkonferenz 2015, die sich mit dem Thema "Qualität in den Erziehungshilfen" und dem Selbstverständnis von Schiedsstellen als Mediationsorte beschäftigen wird. Alle Vorschläge in dieser Broschüre geben Impulse zur Qualitätsdiskussion im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und sind Grundlage für fachpolitische Anregungen mit dem Blick nach vorn.Graue Literatur 15 Jahre Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe (1999-2014). "Weiterentwicklung der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII".(2015, Bundesverband für Erziehungshilfe)Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII - ein Instrument der Qualitätsentwicklung!? Welche Qualität bestimmt das Entgelt? Diese Frage beschäftigte die Vorsitzenden der Schiedsstellen auf ihrer 15. Konferenz zum Thema "Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und Entgelt gemäß § 78a ff SGB VIII". Viele Konfliktfälle, die in Schiedsstellenverfahren behandelt werden, bewegen sich im Dreiklang von Leistung, Qualität und Entgelt. Die Schiedsstellenvorsitzenden wollen in Streitfällen die Bedeutung der Qualität für das Entgelt besser, konkreter, klarer, wirkungsorientierter und praktikabler geregelt und verankert wissen. Sie haben bereits 2013 einen eigenen Novellierungsvorschlag für das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf den Tisch gelegt und darüber 2014 im Rahmen eines Fachtages mit ExpertInnen diskutiert. Dieser dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf hat lebhafte Diskussionen auf unterschiedlichen Ebenen ausgelöst und erfreulicherweise zu einem großen Spektrum an fachlichen Positionierungen geführt. Die Veränderungsvorschläge sind breit gefächert und zeigen ganz unterschiedliche Möglichkeiten der Verankerung der Qualität auf. Die Positionierungen sind in der vorliegenden Broschüre gebündelt und werden von den Autoren erläutert und begründet. Sie sind auch Grundlage für die Schiedsstellenkonferenz 2015, die sich mit dem Thema "Qualität in den Erziehungshilfen" und dem Selbstverständnis von Schiedsstellen als Mediationsorte beschäftigen wird. Alle Vorschläge in dieser Broschüre geben Impulse zur Qualitätsdiskussion im Rahmen der bundesweiten Debatte um die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und sind Grundlage für fachpolitische Anregungen mit dem Blick nach vorn.Zeitschriftenaufsatz § 78b SGB VIII als Instrument zur Qualitätsentwicklung in der Erziehungshilfe? Ergebnisse einer Inhaltsanalyse von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimSeit dem 1.1.1999 müssen sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe und ein Teil von Leistungsanbietern in der Erziehungshilfe nicht nur mit der Frage des Austarierens von Leistungsgehalten und Preisen bzw. Entgelten beschäftigen, sondern darüber hinaus auch noch mit der Frage, nach welchen Grundsätzen die Qualität der Leistungsangebote bewertet und mit welchen Maßnahmen die Realisierung von vereinbarten Qualitätsmaßstäben in geeigneter Weise gewährleistet werden soll. Für teilstationäre und stationäre Angebote der Erziehungshilfe soll neben einer Leistungsvereinbarung und einer Entgeltvereinbarung auch eine "Qualitätsentwicklungsvereinbarung" (QEV) abgeschlossen werden. Nach dem Gesetzestext ist der Abschluss aller drei Vereinbarungen eine Voraussetzung, um den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts zu verpflichten (§ 78b, Abs. 1 SGB VIII). difuZeitschriftenaufsatz § 78b SGB VIII als Instrument zur Qualitätsentwickluns in der Erziehungshilfe? Ergebnisse einer Inhaltsanalyse von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen.(2006, Bundesanzeiger) Merchel, JoachimSeit dem 1.1.1999 müssen sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe und ein Teil von Leistungsanbietern in der Erziehungshilfe nicht nur mit der Frage des Austarierens von Leistungsgehalten und Preisen bzw. Entgelten beschäftigen, sondern darüber hinaus auch noch mit der Frage, nach welchen Grundsätzen die Qualität der Leistungsangebote bewertet und mit welchen Maßnahmen die Realisierung von vereinbarten Qualitätsmaßstäben in geeigneter Weise gewährleistet werden soll. Für teilstationäre und stationäre Angebote der Erziehungshilfe soll neben einer Leistungsvereinbarung und einer Entgeltvereinbarung auch eine "Qualitätsentwicklungsvereinbarung" (QEV) abgeschlossen werden. Nach dem Gesetzestext ist der Abschluss aller drei Vereinbarungen eine Voraussetzung, um den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts zu verpflichten (§ 78b, Abs. 1 SGB VIII). difuZeitschriftenaufsatz Beteiligung der Leistungsberechtigten im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen. Bericht der Arbeitsgruppe auf der AFET-Beiratssitzung am 01./02. März 2001 in Potsdam.(2001, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe) Reuter-Spanier, DieterZeitschriftenaufsatz Beteiligung der Leistungsberechtigten im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen. Bericht der Arbeitsgruppe auf der AFET-Beiratssitzung am 1./2. März 2001 in Potsdam.(2001, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe) Reuter-Spanier, DieterZeitschriftenaufsatz Das Modell des Fachlich Regulierten Qualitätswettbewerbs. Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe.(2007, Juventa) Buchholz, ThomasZeitschriftenaufsatz Dialogische Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung in Berlin. Die Ausgestaltung und Umsetzung von Qualitätsdialogen und Qualitätsberichten im Kontext von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII.(2009, Selbstverl.) Bräutigam, Ulrike; Kohlhaas, HeidrunZeitschriftenaufsatz Dialogische Qualitätsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung in Berlin. Die Ausgestaltung und Umsetzung von Qualitätsdialogen und Qualitätsberichten im Kontext von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII.(2009, Selbstverl.) Bräutigam, Ulrike; Kohlhaas, HeidrunMonographie Die Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung. §§ 77, 78 a bis 78 g SGB VIII (KJHG). 2. neu bearb. Aufl.(2005, Boorberg) Wissmann, Alfons; Gernert, WolfgangIm Kinder- und Jugendhilferecht sind Pflegesätze durch Verträge über die Leistungen und Entgelte für stationäre und teilstationäre Hilfen zur Erziehung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe zu vereinbaren. Wie den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden kann, zeigt der Autor in diesem völlig neu bearbeiteten Praxisratgeber anhand des neuen Entgeltrechts, der Aufgabenstellung einer Schiedsstelle sowie der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung auf. difuGraue Literatur Die Vereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe). Bestandsaufnahme und Analyse der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie der Rahmenverträge. Studie zum Umsetzungsstand der gesetzlichen Neuregelung der §§ 78 a ff. SGB VIII im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.(2003)Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen und im Frühjahr 2003 fertiggestellten Untersuchungen stellen eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse der in den ersten Jahren seit in Kraft treten der §§ 78 a-g SGB VIII am 01.01.1999 in der Praxis ausgehandelten und abgeschlossenen Vereinbarungen dar. Sie untersuchen diese hinsichtlich der vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeiten und Spielräume und ziehen eine Zwischenbilanz über die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsformen und -instrumente ist eine in allen Sozialleistungsbereichen zu beobachtende Tendenz. Und dies nicht allein unter dem Aspekt der Kostenreduzierung, sondern weil allenthalben der Zusammenhang zwischen den inhaltlichen Zielen der Leistung, der intendierten und der nachweisbaren Wirkung und den Finanzierungsmechanismen in den Blick genommen wird. Die Art der Finanzierung beeinflusst maßgeblich die Funktionalität und die Wirksamkeit der Hilfesysteme. DieUntersuchungen erfüllen einen doppelten Zweck: Sie geben Aufschluss über den aktuellen Stand und den Weiterentwicklungsbedarf dieses vom Gesetzgeber vorgegebenen Instrumentariums und sie geben gleichzeitig den Vereinbarungspartnern Anregungen und Hinweise an die Hand zur Ausgestaltung zukünftig auszuhandelnder Vereinbarungen. difuZeitschriftenaufsatz Drittes bundesweites Treffen der vorsitzenden Mitglieder der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII.(2003, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe) Kaufhold, SusanneZeitschriftenaufsatz Drittes bundesweites Treffen der vorsitzenden Mitglieder der Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII.(2003, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe) Kaufhold, SusanneZeitschriftenaufsatz Ein Praxisbeispiel zum Stellenwert des Hilfeplanes im Rahmen der Qualitätsentwicklung.(2003, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe)