Auflistung nach Schlagwort "Pflegschaft"
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Zeitschriftenaufsatz Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" - § 1666 BGB (vom 14. Juli 2009).(2009, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Auch in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4 (2009), Nr. 11, S. 452-454.Zeitschriftenaufsatz Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" - § 1666 BGB (vom 14. Juli 2009).(2009, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)Der Bericht enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die jetzt vorgeschlagenen weiteren Verbesserungen wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, die Bundesministerin Zypries bereits im März 2006 eingesetzt hat. Im November 2006 hatte die Arbeitsgruppe erste Vorschläge unterbreitet, die in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen sind. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rief Ministerin Zypries die Arbeitsgruppe im Jahr 2008 erneut zusammen, um erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Überdies sollte geprüft werden, ob weitere gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Auch in: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4 (2009), Nr. 11, S. 452-454.Graue Literatur Der alte Mensch in unserer Gesellschaft. Soziale und geropsychiatrische Probleme. 4. Aufl.(1987) Poppe, Wilhelm; Ende, WolfgangGraue Literatur Die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormündern und -pflegern als professionelle Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.(2005) Mutke, BarbaraVormünder und Pfleger müssen durch das Vormundschaftsgericht für Minderjährige bestellt werden, wenn Eltern für die Ausübung ihres Sorgerechtes ausfallen. Nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn keine geeignete Person gefunden wird, kann auch das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt werden. Im Fokus der Untersuchung stehen die Fragen, in welcher Weise die Interessen der unter Vormundschaft/Pflegschaft stehenden Minderjährigen am besten vertreten sowie geschützt werden können und welche Art der Aufgabenwahrnehmung durch die Vormünder/Pfleger unter welchen organisatorischen Strukturen nötig sind. Die Analyse der quantitative Entwicklung der prozentualen Bestellung des Jugendamtes zeigt: beinahe standardmäßig wird das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt, mehr als 75% der erfolgten Sorgerechtsentzüge mündeten in Vormundschaften oder Pflegschaften des Jugendamtes. Dass dies in erheblichem Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht, ist außer Frage. Zudem zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig auf, dass von einer bundesweit durchgängigen hohen Qualität der bestellten Amtsvormundschaft für Minderjährige nicht die Rede sein kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen, dem eine Zusammenfassung der aktuellen fachlichen Diskussion zur bestellten Vormundschaft/Pflegschaft für Minderjährige und eine Analyse der quantitativen Entwicklung folgt. Den qualitativen Kern der Arbeit bildet die biographische Rekonstruktion sechs Fallbeispiele von Jugendlichen, die unter bestellter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. ber/difuZeitschriftenaufsatz Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.(2014, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Steinbüchel, AntjeZeitschriftenaufsatz Ausländerrechtliche Vertretung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.(2014, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Steinbüchel, AntjeZeitschriftenaufsatz Die Auswahl eines Vormunds/Pflegers durch das Familiengericht - das Auswahlverfahren.(2014, Gieseking) Hoffmann, BirgitZeitschriftenaufsatz Beistandschaft mit Leidenschaft - da geht noch was!(2020, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Kirgis, Hans PeterMonographie Beteiligung in der Jugendhilfepraxis. Sozialpädagogische Strategien zur Partizipation in Erziehungshilfen und bei Vormundschaften.(1999, Votum) Kriener, Martina; Petersen, KerstinAusgehend von der rechtlich und sozialpädagogisch begründeten Notwendigkeit der Beteiligung von Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe werden Ansätze und Strategien zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Die damit verbundenen Aktivitäten wurden überwiegend im Rahmen eines Modellprojektes des Kinder haben Rechte e.V., Münster, durchgeführt. Die Beiträge reichen von der Auseinandersetzung mit Beteiligung als Qualitätsmerkmal, über Berichte von "Beteiligungsseminaren" mit Kindern und Jugendlichen aus Hilfen zur Erziehung bis zu einer Auswertung von erziehungshilfebedeutsamen Gerichtsurteilen. Es werden neue Ansätze der Wahrnehmung von Vormundschaften vorgestellt und Vorschläge zur Einbeziehung von jungen Menschen mit Erziehungshilfeerfahrungen in der Jugendhilfeplanung entwickelt. difuMonographie Beteiligung in der Jugendhilfepraxis. Sozialpädagogische Strategien zur Partizipation in Erziehungshilfen und bei Vormundschaften.(1999, Votum) Kriener, Martina; Petersen, KerstinAusgehend von der rechtlich und sozialpädagogisch begründeten Notwendigkeit der Beteiligung von Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe werden Ansätze und Strategien zur Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Die damit verbundenen Aktivitäten wurden überwiegend im Rahmen eines Modellprojektes des Kinder haben Rechte e.V., Münster, durchgeführt. Die Beiträge reichen von der Auseinandersetzung mit Beteiligung als Qualitätsmerkmal, über Berichte von "Beteiligungsseminaren" mit Kindern und Jugendlichen aus Hilfen zur Erziehung bis zu einer Auswertung von erziehungshilfebedeutsamen Gerichtsurteilen. Es werden neue Ansätze der Wahrnehmung von Vormundschaften vorgestellt und Vorschläge zur Einbeziehung von jungen Menschen mit Erziehungshilfeerfahrungen in der Jugendhilfeplanung entwickelt. difuMonographie Betreuung Volljähriger: Hilfe oder Eingriff - Anspruch und Leistungsfähigkeit des Betreuungsrechts im Lichte des Grundgesetzes.(1989, Haferland) Pardey, Karl-DieterMonographie Betreuungsvereine in Deutschland. Ergebnisse einer Umfrage über die Situation von Betreuungsvereinen in Deutschland ein Jahr nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes, mit umfangreichem Adressenteil.(1994, Gieseking) Bienwald, Werner; Oetjen, WilfriedGraue Literatur Das Betreuungsrecht. Grundlagen und Probleme.(2000) Röttgen, SvenZiel dieser Arbeit ist, die für das Betreuungsrecht maßgeblichen Prinzipien, die Fürsorgepflicht des Staates sowie das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen zu begründen. Die Maßstäbe für ein staatliches Handeln sind auf das Betreuungsrecht übertragen worden. Es wird insbesondere geklärt, worin das "Wohl" des Betroffenen liegt. Dem Kriterium der Zumutbarkeit wird in diesem Zusammenhang besondere Beachtung geschenkt. Anschließend wird untersucht, inwieweit die Zumutbarkeit individuell aus der Sicht des Betreuers zu berücksichtigen ist und später der Frage nachgegangen, inwieweit die Zumutbarkeit eine Schranke für die staatliche Fürsorgepflicht darstellt. Insgesamt wird das Gesetz zur Reform der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz seit 1.1.92 in Kraft) eingehend analysiert, wobei auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre aufgebaut wird. Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, ob der Nachbesserungsversuch des Gesetzgebers, bezüglich des am 1.1.1999 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsänderungsgesetzes sowie des Berufsvormündergesetzes geglückt ist. kirs/difuGraue Literatur Das Ende der Entmündigung und Vormundschaft - eine Wohltat für psychisch Kranke?(1994) Egen, ClaudiaDie ausführliche Arbeit behandelt die Problematik des Betreuungsrechts, welches die Entmündigung von psychisch Kranken und geistig Behinderten abgeschafft hat. Nach einem historischen Ausflug in das römische Recht der Antike erfolgt eine genaue und kritische Darstellung des bisherigen Entmündigungs- und Vormundschaftsrechts von den Anfängen des BGB über die Zeit des Nationalsozialismus bis hin zur Gegenwart. Danach folgen rechtsvergleichende Untersuchungen der Regelungen in anderen Staaten. Die Studie erklärt kurz - zum besseren Verständnis - die verschiedenen psychischen Krankheiten. Danach wird das neue Betreuungsrecht erläutert; die Autorin unterzieht es einer kritischen Stellungnahme, wobei beklagt wird, daß die Reformziele in wesentlichen Punkten nicht verwirklicht wurden. So hätte im Zuge der Reform auch das Recht der Geschäftsfähigkeit neu geregelt werden sollen. rebo/difuMonographie Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers nach den Diskussions-Teilentwürfen eines Gesetzes über Betreuung Volljähriger - Betreuungsgesetz - BtG - vom November 1987 und April 1988.(1991, Florentz) Lübbesmeyer, GerhardDie Untersuchung behandelt das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers für Volljährige nach den Diskussions-Teilentwürfen zum Betreuungs-Gesetz (BtG), welches am 1. Januar 1992 in Kraft trat. Damit trat das BtG mit der Betreuung an die Stelle des als Entmündigungs- und Vormundschaftsrecht für geistig behinderte Volljährige sowie als Gebrechlichkeitspflegschaft für ältere Menschen bekannten Rechts, welches erhebliche Mißstände im medizinischen, therapeutischen und juristischen Bereich aufwies. Ziel des BtG soll die Stärkung der rechtlichen Position der Betroffenen sein. So soll in seine Rechte trotz Geschäftsunfähigkeit nur dort eingegriffen werden, wo es unausweichlich scheint. Der Autor erläutert zunächst die alten, z.Zt. der Erstellung der Arbeit geltenden rechtlichen Regelungen, um danach die Betreuung und deren verfahrensrechtliche Voraussetzungen, Anhörung des Betroffenen, Einholung eines Sachverständigengutachtens und die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen darzulegen. rebo/difuGraue Literatur Die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormündern und -pflegern als professionelle Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.(2005) Mutke, BarbaraVormünder und Pfleger müssen durch das Vormundschaftsgericht für Minderjährige bestellt werden, wenn Eltern für die Ausübung ihres Sorgerechtes ausfallen. Nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn keine geeignete Person gefunden wird, kann auch das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt werden. Im Fokus der Untersuchung stehen die Fragen, in welcher Weise die Interessen der unter Vormundschaft/Pflegschaft stehenden Minderjährigen am besten vertreten sowie geschützt werden können und welche Art der Aufgabenwahrnehmung durch die Vormünder/Pfleger unter welchen organisatorischen Strukturen nötig sind. Die Analyse der quantitative Entwicklung der prozentualen Bestellung des Jugendamtes zeigt: beinahe standardmäßig wird das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt, mehr als 75% der erfolgten Sorgerechtsentzüge mündeten in Vormundschaften oder Pflegschaften des Jugendamtes. Dass dies in erheblichem Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht, ist außer Frage. Zudem zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig auf, dass von einer bundesweit durchgängigen hohen Qualität der bestellten Amtsvormundschaft für Minderjährige nicht die Rede sein kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen, dem eine Zusammenfassung der aktuellen fachlichen Diskussion zur bestellten Vormundschaft/Pflegschaft für Minderjährige und eine Analyse der quantitativen Entwicklung folgt. Den qualitativen Kern der Arbeit bildet die biographische Rekonstruktion sechs Fallbeispiele von Jugendlichen, die unter bestellter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. ber/difu