Auflistung nach Schlagwort "Mitwirkung"
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Zeitschriftenaufsatz § 36a SGB VIII und die Folgen.(2009, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Jung-Pätzold, Uwe§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 1.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.Zeitschriftenaufsatz § 36a SGB VIII und die Folgen.(2009, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Jung-Pätzold, Uwe§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 1.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.Zeitschriftenaufsatz § 4 KKG - Professionelle Kooperation im Kinderschutz?(2014, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz) Merk, Kurt-PeterDie ärztliche Verschwiegenheitspflicht stellte mit Blick auf die psychische bzw. physische Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) oftmals ein Hindernis dar. In dem seit dem 1. Januar 2012 geltenden § 4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung" wurde der Umgang von Ärztinnen und Ärzten mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung neu geregelt.Zeitschriftenaufsatz § 4 KKG - Professionelle Kooperation im Kinderschutz?(2014, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz) Merk, Kurt-PeterDie ärztliche Verschwiegenheitspflicht stellte mit Blick auf die psychische bzw. physische Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) oftmals ein Hindernis dar. In dem seit dem 1. Januar 2012 geltenden § 4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung" wurde der Umgang von Ärztinnen und Ärzten mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung neu geregelt.Zeitschriftenaufsatz 50 Jahre Bundesbaugesetz / Baugesetzbuch.(2011, Gemeindetag Baden-Württemberg) Portz, NorbertIm Jahr 1960 ist das Bundesbaugesetz (BBauG) in Kraft getreten. In Form des heutigen Baugesetzbuches (BauGB) existiert dadurch seit 50 Jahren ein einheitliches Bundesstädtebaurecht. Dies bedeutet zugleich ein halbes Jahrhundert einer bundeseinheitlich verankerten kommunalen Planungshoheit. Städte und Gemeinden als Brennpunkte des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sind damit die entscheidenden Akteure für die Stadtentwicklung. In Abgrenzung zum Nationalsozialismus wurde mit dem Bundesbaugesetz in der Bundesrepublik Deutschland großer Wert auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gelegt. Kommunale Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung waren in Westdeutschland eine der wesentlichen Garanten für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte nach dem Krieg. Demgegenüber waren die Kommunen in der DDR Bestandteil des zentralen Staatsapparates. Dessen Unbeweglichkeit und Misswirtschaft war ein wesentlicher Grund für den Verfall der Städte und Gemeinden. Vor diesemHintergrund wird in dem Beitrag auf die kommunale Planungshoheit und die Bürgerbeteiligung eingegangen. Ein weiteres Kapitel gilt der Planungshoheit und dem Abwägungsgebot. Immer mehr Vorgaben außerhalb des eigentlichen Baurechts müssen beachtetet werden, beispielsweise Umweltrechtsnormen wie Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz oder auch das Fachrecht zur Energieeinsparung. 1960 hatte Paragraph 35 BBauG über den Schutz des Außenbereichs quantitativ 174 Wörter. Der heutige Paragraph 35 BauGB hat mit 1.235 Wörtern mehr als den siebenfachen Umfang und Paragraph 34 über das Einfügen von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich hat eine nahezu neunfache Ausweitung erfahren. Daher steht das so genannte Baunebenrecht in dem Ruf, überreguliert zu sein. In diesem Zusammenhang wird dafür plädiert, dass jede Novelle des engeren Städtebaurechts von dem Ziel geleitet sein muss, einem schlanken Gesetz zu genügen. Die Novellierungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) undden kommunalen Spitzenverbänden, die schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens kommunale Forderungen berücksichtigen, machen in dieser Hinsicht Mut.Zeitschriftenaufsatz 8 Jahre Ombudschaft in der Jugendhilfe: Erfahrungen und Entwicklungen.(2010, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) Fröde, Nadine; Urban-Stahl, UlrikeZeitschriftenaufsatz 8 Jahre Ombudschaft in der Jugendhilfe: Erfahrungen und Entwicklungen.(2010, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) Fröde, Nadine; Urban-Stahl, UlrikeZeitschriftenaufsatz Aktionsplan zu mehr Geschlechtergerechtigkeit: München erhält den Gender Award - Kommune mit Zukunft 2019.(2020, Deutscher Städtetag) Sorg, Uschi; Bär, MarionZeitschriftenaufsatz Aktive Bürgergesellschaft und Reformdebatte zum Stiftungsrecht.(2000) Weger, Hans-DieterGraue Literatur Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren. Dokumentation der Fachtagung in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Heidelberg am 01. und 02. Oktober 2009 in Berlin.(2010)Anliegen der Tagung war es, die "Philosophie", die Möglichkeiten und Grenzen des neuen FamFG, das einen Rahmen für Konfliktlösungsmöglichkeiten im familien-gerichtlichen Verfahren schaffen soll, vorzustellen. Dabei wurden insbesondere die Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe, die aktivere Rolle des Jugendamtes und die damit verbundenen Handlungsschritte der verschiedenen Akteure diskutiert.Zeitschriftenaufsatz Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren: In verschiedenen Rollen gemeinsam zum Ziel ... (Bericht zur Fachtagung "Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren" vom 01. bis 02.10.2009 in Berlin).(2009, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) Landua, KerstinAuch in: ZKJ, 5 (2010) Nr. 1, S. 26-27 und in: Sozialmagazin, 35 (2010) Nr. 3, S. 60-63.Zeitschriftenaufsatz Das aktive Jugendamt.(2009, Bundesanzeiger) Flemming, WinfriedDas Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) spricht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienste der Jugendämter (ASD) im Familiengerichtsverfahren als Verhandlungspartner auf Augenhöhe an und verlangt von ihnen Einmischung in Sach- und Verfahrensfragen für die Sache des Kindes.Zeitschriftenaufsatz Alles hat seinen Preis. Energiewirtschaft.(2014, Eppinger) Böttcher, Karl-LudwigDie Energiewende findet zu einem großen Teil in den Städten und Gemeinden statt. Obwohl die erneuerbaren Energien sich zu einem starken Wirtschaftszweig entwickelt haben, profitieren viele Standortgemeinden nicht davon. In dem Beitrag wird dieser Sachverhalt am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg aufgezeigt: Als fünftgrößtes Flächenland der Bundesrepublik Deutschland, aber mit nur knapp 2,5 Millionen Einwohnern, ist das Land besonders von der Umgestaltung der Energiewirtschaft betroffen, denn durch die weiten Flächen und Landschaften ist Brandenburg geradezu prädestiniert für die Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen. Mit mittlerweile annähernd 4.000 Windkraftanlagen und einer Vielzahl von zum Teil sehr großen Fotovoltaikanlagen belegt Brandenburg einen Spitzenplatz. Das spiegelt sich auch durch die Auszeichnung mit mehreren Energy-Awards wider. Überwiegend sind es die Gemeinden im ländlichen Raum, die den Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Standort bieten. Doch an deren Planung werden sie so gut wie nicht beteiligt, da diese den Regionalplänen beziehungsweise Teilregionalplänen Wind obliegen und kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern laut brandenburgischem Landesgesetz in der Regionalversammlung nicht zugelassen sind. Ein nicht minder schwerwiegender Gesichtpunkt ist die fehlende Wertschöpfung für die Standortgemeinden. Im Jahr 2009 ist es zwar gelungen, Regelungen für die Erhebung von Gewerbesteuern für Windkraftanlagen gesetzlich zu verankern, aber Windkraftanlagen gelten nicht als Gebäude und unterliegen somit nicht der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, sondern der Grundsteuer A für forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, die für die Gemeinde kaum von Bedeutung ist. Ein weiterer Punkt ist der Ausbau der Stromnetze. Anders als die EEG-Umlage, die bundesweit umgelegt wird, verbleiben die Netzausbaukosten für die Verteilnetze in den regionalen Versorgungsgebieten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass hier die Stromkunden höheren Strompreisen ausgesetzt sind, was negative Auswirkungen auf den jeweiligen Wirtschaftsstandort hat.Zeitschriftenaufsatz Änderung des UVP-Gesetzes - Beteiligungs- und Bekanntmachungsvorschriften.(2002, Boorberg)Art. 1 (Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001 - BGBl. S.1950. Zu den wesentlichen Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gehören eine weitgehende Neugestaltung der Bestimmungen über die grenzüberschreitende Behördenbeteiligung, die Regelung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung bei Vorhaben, die einer UVP bedürfen. difuZeitschriftenaufsatz Aufsatz aus Sammelwerk Anwendungs- und Erfolgsbedingungen von Bürgerbeteiligung am Beispiel der Planungszelle.(2014, oekom) Klages, HelmutDer Artikel nennt wichtige Kriterien für die Evaluation von Bürgerbeteiligungsverfahren im Allgemeinen und wendet diese auf die Planungszelle an. Favorisiertes Ziel der Verfahren ist die Mobilisierung eines vorhandenen Beteiligungspotenzials und somit die Verlebendigung der Demokratie. Diesem schließen sich Kriterien an wie Offenheit und Niederschwelligkeit, Attraktivität des Beteiligungsvorgangs und der -ergebnisse. Im Zuge der Gewinnung der Entscheider widmet sich der Autor auch der Betrachtung der Bürgerbeteiligung aus Sicht der Auftraggeber und kommt so zu Kriterien wie Repräsentativität und Kostengünstigkeit.Zeitschriftenaufsatz Arbeitnehmer als Patienten - gibt es da noch Datenschutz? Mal wieder: Betriebs- und Personalräte sind gefordert.(2012, Bund-Verl.) Franz, RegineGraue Literatur Arbeitsplatz Bildschirm. Eine Handlungsanleitung für die Praxis. 20. Aufl.: Dezember 2006.(2006) Donner, Martin; Heider, Alexander; Steiner, EngelbertMonographie Arbeitsrechtliche Formularsammlung. 8. neubearb. Aufl.(2004, Beck) Schaub, Günter; Neef, Klaus; Schrader, PeterVon der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Alle Formulare zum Individualarbeitsrecht sind aufgeführt. Bei den Formularen zum Betriebsverfassungsrecht wurde besonderes Augenmerk auf die Muster zum Organisationsrecht des Betriebsrats, seiner Wahl und seiner Geschäftsordnungen und Ausschüsse gelegt. Auch zum Arbeitsgerichtsverfahren sind alle einschlägigen Muster vorhanden, die an der Rechtspraxis von Richtern, Rechtsanwälten und Verbandsvertretern ausgerichtet wurden. difu