Auflistung nach Schlagwort "Miethöhe"
Gerade angezeigt 1 - 20 von 666
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Zeitschriftenaufsatz § 10 WoBindG; § 87 a II. WoBauG. AG Lingen, Urteil v. 22.1.1983 - Az. 12 C 629/82 I.(1984)Enthält die Genehmigung einer erhöhten Durchschnittsmiete durch die die Wohnungsfürsorgemittel gewährende Stelle den Hinweis auf die vom Vermieter zur Abgabe einer wirksamen Mieterhöhungserklärung zu beachtenden Vorschriften, reicht die bloße Bezugnahme des Vermieters auf dieses Genehmigungsschreiben für die Abgabe einer wirksamen Mieterhöhungserklärung nicht aus. Ein Mieterhöhungsverlangen kann sich nicht auf ein Genehmigungsschreiben der Oberfinanzdirektion stützen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss so substantiiert sein, dass sie dem Mieter eine Überprüfung ermöglicht. -y-Zeitschriftenaufsatz 13-Punkte-Programm zur Wohnungspolitik. Erster Gesamtverbandstag nach der Vereinigung. Übertragung von kommunalisiertem Grund und Boden gefordert.(1990)Auf dem Verbandstag des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft wurde die Bundesregierung und die Landesregierungen aufgefordert, durch Ausführungsgesetze und Verordnungen sicherzustellen, dass der kommunalisierte Grund und Boden in den neuen Bundesländern, wie im Einigungsvertrag vorgesehen, wirklich auf rechtlich selbständige Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften übertragen wird. Diese Forderung ist der Zentralpunkt des 13-Punkte-Programms zur Wohnungspolitik in Deutschland. Dieser fand erstmals unter Beteiligung der Regionalverbände aus den neuen Bundesländern statt. Das 13-Punkte-Programm wird in seinen Grundzügen aufgelistet mit den Schwerpunkten Mietbelastung, Wohngeldreform, behutsame Stadterneuerung, keine Qualitätsabstriche, verbrauchsabhängige Abrechnung, Verstärkung und Steigerung der Wohnungsbauförderung, steuerliche Förderung und gezielte Eigentumsmaßnahmen und Kooperationen. (hg)Zeitschriftenaufsatz § 2 Abs 2 Satz 2 MHG. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid v. 20.7.1982 - Az. 3 RE Miet 2/82.(1983)Ein dem Mieterhöhungsverlangen beigefügtes Sachverständigengutachten, das hinsichtlich der Höhe der ortsüblichen Miete keine Vergleichsobjekte angibt, sondern lediglich ausführt, dem Sachverständigen seien aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen in ausreichender Zahl aus dem maßgeblichen örtlichen Bereich bekannt, ist in noch ausreichendem Maße mit Gründen versehen, wenn anschließend die ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe und vergleichbaren Wohnwerts mitgeteilt und sodann dargelegt wird, wie die zu beurteilende Wohnung innerhalb des genannten Preisbereichs einzuordnen ist. -z-Zeitschriftenaufsatz § 2 Abs. 1 S. 1 Nr.3 MHG; BVerfG, Beschluß v. 4.12.1985 - Az. 1 BvL 23/84 u a.(1986)Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, dass Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 %, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MGH). Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird. (z)Zeitschriftenaufsatz § 2 Abs.2 MHG. OLG Schleswig, Rechtsentscheid v. 22.3.1983 - Az. 6 RE-Miet 4/82.(1983)Ein Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 2 MHG ist rechtswirksam gegenüber allen Mitmietern geltend gemacht, wenn das schriftliche Erhöhungsverlangen für alle Mitmieter bestimmt ist, aber nur gegenüber einem der Mieter abgegeben wird, der zur Empfangnahme von Willenserklärungen des Vermieters bevollmächtigt ist. Eine derartige Empfangsvollmacht ist in der Vertragsklausel: "Für die Wirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird" enthalten. Eine in einem Formular-Mietvertrag enthaltene Klausel gleichen Inhalts ist wirksam. Der Rechtsentscheid stützt sich auf folgende §§: 2 MHG, 9, 28, 30 AGBG, 9 MHG und 164 BGB. -y-Zeitschriftenaufsatz § 2 MHG n.F. AG Charlottenburg, Urteil v. 8.2.1983 - Az. 8 C 121/82.(1983)Der am 1.1.1983 in Kraft getretene neue § 2 Abs. 1 Satz 1 MHG, wonach sich der Mietzins innerhalb von drei Jahren nur um 30 % erhöhen darf, erfasst auch die Fälle, in denen der Vermieter vor dem 1.1.1983 eine nach der damaligen Rechtslage begründete, über der neuen Grenze liegende Mieterhöhung verlangte, der Mieter aber bis zum 31.12.1982 noch nicht zugestimmt hatte. -z-Zeitschriftenaufsatz § 3 Abs 1 MHG, Art III Abs 1 III. MietRÄndG. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 20.9.1984 - 9 ReMiet 6/83.(1985)Bei einer auf Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie gestützten Mieterhöhung nach § 3 Abs. 1 MHG muss auch aus der Sicht des Mieters das Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt und das Verhältnis zwischen einzusparenden Heizkosten und Mietzinserhöhung geprüft werden. Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit entfällt der Mieterhöhungsanspruch aber nicht vollständig; es bleiben vielmehr diejenigen Kosten umlagefähig, die auch bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze entstanden wären. -y-Zeitschriftenaufsatz § 3 MGH. LG Frankfurt, Urteil v. 9.3.1982 - Az. 2/11 S 215/81.(1983) Riemann, -; Kremer, -Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhung nach Modernisierung. Eine Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn der verlangte Erhöhungsbetrag auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 I MHG darin verständlich erläutert werden. Dem Mieter muss anhand der spezifischen Berechnung und der auch insoweit erforderlichen Erläuterungen der Einzelposten eine Überprüfung des verlangten Mehrbetrages ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung möglich sein. rhZeitschriftenaufsatz § 5 MHG. LG Freiburg, Urteil v. 3.9.1981 - Az. 3 S 93/81.(1983) Ganter, -Eine Erhöhung des Zinssatzes beruht immer dann auf Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, wenn diese Erhöhung nicht ausschließlich aus den Gegebenheiten des Kapitalmarktes resultieren, sondern zumindest auch durch eine Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer beeinflusst sind, zur Differenzierung zwischen Zinsverbilligung und Zinsfestschreibung. Das Landgerichtsurteil stützt sich auf § 5 MHG. -y-Zeitschriftenaufsatz §§ 536, 539, 541a BGB. LG Essen, Urteil v. 25.8.1982 - Az. 1 S 324/82.(1983) Meiwes, -; Lammerding, -Für die Frage, ob die Mietsache mangelhaft oder instandsetzungsbedürftig ist, ist die Höhe des vereinbarten Mietzinses nicht beachtlich. Hat der Vermieter es versäumt, im Laufe der Zeit erforderlich gewordene Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen, kann die daraus resultierende Kostenbelastung dem Instandsetzungsanspruch des Mieters nicht entgegengehalten werden. Dem Instandsetzungsanspruch steht § 359 BGB entgegen; der Anspruch kann auch nicht durch Formularvertrag ausgeschlossen werden. Zum Anspruch auf Duldung der Modernisierung einer Zechensiedlung gelegenen instandsetzungsbedürftigen Wohnung. Das Urteil des Landgerichts stützt sich auf folgende §§: 24,2 536, 539, und 541 a BGB. -y-Zeitschriftenaufsatz §§ 537, 538 BGB. Urteil des LG Hamburg vom 5.5.1988 - AZ 7 S 166/87.(1989)Gegenstand des Urteils ist eine Heizkostenabrechnung. Die Mieterin weigerte sich zumindest einen Teil der Heizkosten zu bezahlen. Argumentiert wird, daß die erstmalige Abrechnung über die Heizkosten unter Beachtung der HeizKVO sie mit Kosten konfrontiere, die weit höher als die ihren in den Vorjahren und die der meisten Mieter im Hause und in der hier in Rede stehenden Abrechnungsperiode seien. Riesige Fenster einfachster Bauart und ohne den DIN-Normen gerecht werdender Isolierung müßten als Sachmangel anerkannt werden. Das Gericht führt aus, daß die Tatsache, daß eine Mietwohnung aufgrund ihrer wärmetechnischen Beschaffenheit verhältnismäßig hohe Heizkosten verursacht, ist für sich allein genommen, d.h. dann, wenn die Beheizbarkeit als solche nicht beeinträchtigt ist, sondern nur relativ teuer ist, nicht als Sachmangel anzusehen. (hb)Zeitschriftenaufsatz § 541 b Abs 1 BGB; § 3 ZPO; § 9 Abs 2 BRAGO; § 25 Abs 2 GKG.LG Berlin, Beschluß v. 26.3.1985 - Az. 64 T 26/85.(1985)Der Streitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume ( § 541 b Abs. 1 BGB) ist nach dem dreifachen Jahresbetrag der voraussichtlichen Erhöhung des Mietzinses festzusetzen. Der Beschluss stützt sich auf folgende §§: 541 b BGB, 3 ZPO, 9 BRAGO und 25 GKG. (-y-)Zeitschriftenaufsatz Zeitschriftenaufsatz § 9 Abs. 2 MHG und die Möglichkeiten seiner entsprechenden Anwendung.(1983) Schmid, Michael J.Zeitschriftenaufsatz Abbruchgesetze - Lästiges Überbleibsel aus der Hochkonjunktur?(1985) Zimmer, DieterSeit dem Inkrafttreten der Gesetze zur Erhaltung von günstigem Wohnraum hat sich in der Schweiz die städtebauliche und politische Situation stark verändert. Die Stadtflucht verschärfte sich in den 70er Jahren. Hinzu kam, dass insbesondere der Dienstleistungssektor immer stärker in innerstädtische Wohnquartiere einbrach und dort Wohnraum meist durch Neubauten verdrängte. Eine 3. Veränderung der städtebaulichen Situation zeigt sich darin, dass in citynahen Quartieren aus der Jahrhundertwende ehemals günstiger Wohnraum in Altbauten durch Luxusrenovierungen und Neubauten zusehends vernichtet wird. (mh)Zeitschriftenaufsatz Abhängigkeit der Quadratmetermiete von der Wohnungsgröße.(1981) Streich, Juergen-WilhelmIn vielen Fällen ist es kaum möglich, eine ausreichende Zahl von Vergleichsmieten, die sowohl nach Art als auch nach Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage identisch sind, zur Begründung eines Mietwertgutachtens heranzuziehen. Für die Komponente Größe versucht der Beitrag Umrechnungszahlen mathematisch-statistisch aus einer örtlichen Marktsituation abzuleiten, so dass auch Vergleichsmieten von solchen Wohnungen herangezogen werden können, die erheblich mehr als z.B. 20 % von der Größe der zu begutachtenden Wohnung abweichen. Damit vergrößert sich das zur Verfügung stehende Vergleichsmaterial. hbMonographie Abriss und Neubau oder Kernsanierung? Eine empirische Untersuchung der Nutzungsdauer von Wohngebäuden des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet.(2008, Immobilien Manager Verl.) Kortmann, KonstantinDie lange Nutzungsdauer ist ein typisches Merkmal von Immobilien. Sie erlaubt die Akkumulation der großen Ströme an Kapital und Material im jeweiligen Gebäudebestand. Darüber hinaus prägen Gebäude das Leben der Menschen über einen langen Zeitraum. Damit ist die Nutzungsdauer eine zentrale Größe in der Analyse und Bewertung von Gebäuden und Gebäudebeständen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Entscheidung über die Nutzungsdauer von Immobilien, die entweder durch Abriss und Neubau oder durch Kernsanierung beendet wird. Anhand eines Beispielbestandes an Wohngebäuden im Ruhrgebiet untersucht der Autor mit Hilfe statistischer Methoden, welche wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauern in der Praxis beobachtet werden. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt: Die Nutzungsdauer der Gebäude im Ruhrgebiet ist sehr lang. Der Vergleich mit anderen Untersuchungen und Normen lässt eine hohe Gültigkeit der Ergebnisse für Deutschland vermuten. Daraufhin analysiert der Autor, welchen Einfluss die Nutzungsdauer der Gebäudeauf das Anreizsystem der Immobilieneigentümer hat. Dieser Einfluss wird für die beiden gebäudebezogenen Zahlungsströme Miete und Instandhaltung bestimmt. Im Ergebnis haben die Eigentümer den Anreiz, Wohngebäude so lange auf dem Markt zu lassen, wie diese vermietbar sind. Die Vorteile von Neubauten überwiegen in der Regel nicht den Nachteil höherer Anfangsausgaben gegenüber der Sanierung eines bestehenden Gebäudes.Zeitschriftenaufsatz "Abschied von einer Utopie". Individualförderung ohne Angebotsausweitung.(1984) Pfeiffer, Ulrich