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  • Zeitschriftenaufsatz
    Arbeitshinweise der Vereinbarungspartner der Bundesempfehlungen (BE) nach § 93 d Abs. 3 BSHG.
    (2001)
  • Zeitschriftenaufsatz
    Die "große Lösung" im Kreis Nordfriesland. Zusammenführung der Hilfen nach SGB VIII und SGB XII für behinderte Kinder und Jugendliche.
    (2016, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Thomsen, Daniel
    Der Kreis Nordfriesland praktiziert die "große Lösung" als Weiterentwicklung der systemischen sozialraumorientierten Umsetzung der Sozialgesetzbücher bereits seit 2007. Er ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII und vollständig für die Eingliederungshilfe zuständig als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige wurden unter der Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung organisatorisch und systemisch zusammengeführt.
  • Zeitschriftenaufsatz
    Die inklusive Lösung.
    (2016, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Wiesner, Reinhard
    Mit der inklusiven Lösung ist die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung gemeint. Ein Vorhaben, über das seit Jahrzehnten diskutiert wird und das - unter der Bezeichnung "große Lösung" - grundsätzlich breite Zustimmung findet. Ziel ist es, die "Leistungen zur Teilhabe" für Kinder und Jugendliche dem Leistungssystem der Kinder- und Jugendhilfe zuzuweisen und damit altersgruppenspezifisch auszugestalten, um die "Verschiebebahnhöfe und schwarzen Löcher" bei dem aktuellen Aufgabensplitting zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe zu beseitigen.
  • Zeitschriftenaufsatz
    Die "große Lösung" im Kreis Nordfriesland. Zusammenführung der Hilfen nach SGB VIII und SGB XII für behinderte Kinder und Jugendliche.
    (2016, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Thomsen, Daniel
    Der Kreis Nordfriesland praktiziert die "große Lösung" als Weiterentwicklung der systemischen sozialraumorientierten Umsetzung der Sozialgesetzbücher bereits seit 2007. Er ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII und vollständig für die Eingliederungshilfe zuständig als örtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige wurden unter der Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung organisatorisch und systemisch zusammengeführt.
  • Zeitschriftenaufsatz
    Die inklusive Lösung.
    (2016, Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt) Wiesner, Reinhard
    Mit der inklusiven Lösung ist die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung gemeint. Ein Vorhaben, über das seit Jahrzehnten diskutiert wird und das - unter der Bezeichnung "große Lösung" - grundsätzlich breite Zustimmung findet. Ziel ist es, die "Leistungen zur Teilhabe" für Kinder und Jugendliche dem Leistungssystem der Kinder- und Jugendhilfe zuzuweisen und damit altersgruppenspezifisch auszugestalten, um die "Verschiebebahnhöfe und schwarzen Löcher" bei dem aktuellen Aufgabensplitting zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe zu beseitigen.

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