Auflistung nach Schlagwort "Jugendheim"
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Zeitschriftenaufsatz Bauordnungsrecht. Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Umnutzung einer Doppelhaushälfte als Kinder- und Jugendheim. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.8.1995 - 11 A 850/92, nicht rechtskräftig.(1996)1. Eine auf Antrag des Nachbarn nach Paragraph 58 I BauO NW zu treffende Entscheidung über ein bauaufsichtliches Einschreiten ist ermessensfehlerhaft, wenn die Bauaufsichtbehörde von unzutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ausgeht und infolgedessen zu Unrecht eine nach Paragraph 60 I BauO NW genehmigungspflichtige Nutzungsänderung verneint. 2. Die Unterbringung einer ausgelagerten Heimgruppe für schwer erziehbare Jugendliche in einer Dopppelhaushälfte im reinen Wohngebiet nach der BauNVO 1968 anstelle der bisherigen Wohnnutzung durch Familien stellt insbesondere mit Blick auf das Rücksichtnahmegebot, die Stellplatzpflicht und den Schallschutz eine nach Paragraph 60 I BauO NW baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. 3. Zu den Kriterien des Wohnens im Sinne von Paragraph 3 I BauNVO 1968 bei der Unterbringung einer ausgelagerten Heimgruppe von Kindern und Jugendlichen. Paragraph 3 IV BauNVO 1990 erfaßt inhaltlich nicht frühere Fassungen der BauNVO. Soweit Leitsätze. Die Klage wendet sich in zweiter Instanz erfolgreich gegen eine Nutzungsänderung in der der eigenen Haushälfte angebauten anderen Doppelhaushälfte.Zeitschriftenaufsatz Bauplanungsrecht und Städtebauförderungsrecht - Bebauungsplan im Sanierungsgebiet. Jugendheim im allgemeinen Wohngebiet. §§ 1, 3, 10 StBauFG; §§ 1, 2 BBauG; § 4 BauNVO; § 50 BlmSchG.(1982)Die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist. Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird dadurch auch bestätigt, dass der Sanierungs-Bebauungsplan, soweit es seine Festsetzungen betrifft, bei Aufhebung der Sanierungssatzung uneingeschränkt fortgilt. Jugendheime sind in allgemeinen Wohngebieten zulässig. -y-Graue Literatur Bericht über eine Umfeldanalyse im Bezirk Schöneberg.(1979) Schmitz, Juergen; Warlich, HartmutIn der Broschüre ist das Ergebnis einer Umfeldanalyse eines Jugendfreizeitheimes in Berlin-Friedenau veröffentlicht, die von Mitarbeitern des mobilen Teams zur Suchtprävention erstellt wurde. Es wurden Daten zur Sozialstruktur der Jugendlichen erhoben und der Versuch gemacht, diese in Verbindung mit deren Freizeitverhalten und den Aktivitätspräverenzen zu setzen. mst/difuZeitschriftenaufsatz Care Leaver. Der Übergang von der stationären Jugendhilfe ins selbständige Wohnen - ein dringender Handlungsauftrag für die Kinder- und Jugendhilfe!(2021, SchöneworthVerl.) Bußmann, LenaGraue Literatur Das Celler Waisenhaus. Zur Geschichte einer 300 Jahre alten Stiftung.(1994) Rohde, ReinhardZeitschriftenaufsatz Die Praxis der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg. Zwischenergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.(2006, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Blömeke, ChristianeDie Ausführungen machen deutlich, dass die Probleme der Einrichtung in Hamburg owohl konzeptionell, als auch politisch bedingt sind. Insgesamt haben sich die Zweifel an der Tauglichkeit einer geschlossenen Einrichtung als Hilfe zur Erziehung bestätigt. Der Widerspruch zwischen einer vertrauensvollen Beziehungsarbeit und den Kontroll- und Sanktionsfunktionen der Erzieherinnen und Erzieher bis hin zum Einschließen bleibt ungelöst. Die pädagogische Notwendigkeit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung steht der rechtlichen Notwendigkeit entgegen, Freiheitsentziehungen möglichst kurz zu gestalten. Eine pädagogische Arbeit kann kaum stattfinden, da die Jugendlichen nur das Ziel haben, kaum stattfinden, da die Jugendlichen nur das Ziel haben, den geschlossenen Bedingungen zu entweichen, während es Aufgabe der Pädagogen ist, die Geschlossenheit zu gewährleisten. Zusätzlich führt die gemeinsame Unterbringung von mehreren straffälligen Jugendlichen zu einem erhöhten Gewaltpotenzial in der Einrichtung, demdie Pädagogen oft hilflos gegenüberstehen. difuMonographie Drogen in der Heimerziehung. Grenzen sozialer Arbeit.(1996, Kovac) Quensel, Stephan; Westphal, HanneloreMonographie Drogen in der Heimerziehung. Grenzen sozialer Arbeit.(1996, Kovac) Quensel, Stephan; Westphal, HanneloreMonographie Elternarbeit in der Heimerziehung. Eine empirische Studie zur Praxis der Eltern- und Familienarbeit in Einrichtungen der Erziehungshilfe. 2. Aufl.(1991, Selbstverl.) Conen, Marie-LuiseDie Diskussion um ein neues Jugendhilfegesetz hat zunehmend die Rolle der Eltern bei der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen thematisiert und zu verstärkten Forderungen nach Unterstützung der Heimerzieher durch die Eltern geführt. Insbesondere die Internationale Gesellschaft für Heimerziehung (IGfH) setzt sich dafür ein, daß die Eltern der betroffenen Kinder soweit wie möglich in einem partnerschaftlichen Verhältnis durch die Heimarbeiter angesprochen und in deren Arbeit miteinbezogen werden. Eine im Rahmen der Studie durchgeführte schriftliche Befragung von 335 IGfH-Mitgliedern, von denen jeder einzelne langjährige Praxis im Heimbereich aufweisen konnte, verdeutlichte, daß der oft geäußerte Wunsch der Erzieher, mit den Eltern zusammenzuarbeiten, in seiner Realisierung an institutionelle Grenzen stößt. Nach einer Analyse der Beschaffenheit dieser institutionellen Grenzen kommt die Autorin zu dem Ergebnis, daß Konzepte zur Einbeziehung von Eltern in die Heimarbeit deshalb stärker als bisher die jeweiligen institutionellen Bedingungen berücksichtigen müssen. sosa/difuZeitschriftenaufsatz Hamburg: Betrieb der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße eingestellt.(2008, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.) Gimm, JohannaMonographie Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes nach 78 JWG.(1968) Rebscher, Georg Erich1961 wurde durch r 78 des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) erstmals eine umfassende Regelung der öffentlichen Heimaufsicht eingeführt. Die Untersuchung will die bei der Auslegung und der praktischen Anwendung des r 78 JWG entstehenden Probleme erörtern und Lösungsvorschläge ausarbeiten. Der Behandlung dieser Probleme werden die geschichtlichen Entwicklungen des Heimaufsichtsrechts und Sinn und Zweck des r 78 JWG zugrundegelegt. r 78 JWG wurde eingeführt, um die Aufsichtsbefugnisse der Landesjugendämter zu verstärken, die zuvor gesetzlich nur bei Fürsorgeerziehungsheimen und Pflegekindern unter 14 Jahren bestanden. Ein großer Teil der Arbeit ist dem Kreis der zu beaufsichtigenden Einrichtungen gewidmet, wobei sich der Autor für eine weite Auslegung des Begriffs ,,Einrichtung'' einsetzt. Er behandelt ferner Inhalt und Grenzen der Aufsicht, die Eignungs- und Meldepflichten, die Durchführung der Überprüfung und die Betriebsuntersagung. Ergänzend wird Landesrecht dargestellt. chb/difuMonographie Heimunterbringungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Theoretischer Zugang, Datenlage und Hypothesen.(1994, Selbstverl.) Bürger, Ulrich; Lehning, Klaus; Seidenstücker, BerndZeitschriftenaufsatz Jugendheime mit Berufsausbildung - Relikte der Anstaltserziehung oder Teil des Systems der Jugendsozialarbeit?(1999, Votum) Bojanowski, Arnulf; Lehning, KlausZeitschriftenaufsatz Jugendheime mit Berufsausbildung - Relikte der Anstaltserziehung oder Teil des Systems der Jugendsozialarbeit?(1999, Votum) Bojanowski, Arnulf; Lehning, KlausMonographie Jugendherbergen und gesellschaftlicher Wandel.Dokumentation der Fachtagung am 16.-17.10.1992 im Jugendgästehaus Köln-Riehl.(1992, Selbstverl.) Wirthensohn, Otto; Münchmeier, Richard; Furian, Martin; Greulich, Peter; Nolte, Claudia; Tsapanos, GeorgiosGraue Literatur Jugendhilfeplan der Stadt Köln. Teilplan 1-5.(19751981)Der Jugendhilfeplan setzt sich aus einer Reihe von Teilplänen zusammen, die je in einem gesonderten Band erscheinen.Da die Einzelpläne gesondert fortgeschrieben werden, varieren Erscheinungsjahr, Bezugsjahr, Prognosezeitraum etc.Folgende Einzelbände liegen vor: 1.Spielplatzbedarfsplan (1975), 2.Typenplan für offene Jugendeinrichtungen (1974) und Bedarfsplan für offene Jugendeinrichtungen (1977, Fortschr. 1978). 3.Konzeption und Planung sozialkultureller Zentren (1977) und Grundsätze zur Trägerschaft und Organisation sozialkultureller Zentren (1981), 4.Hilfeplan für Kinder und Jugendliche in Familien und Heimen Fremdunterbringungsplan) (1978), 4a.Maßnahmenprogramm zum Hilfeplan für Kinder und Jugendliche in Familien und Heimen (1981) und 5.Kindergärten und Horte (1978). cp/difu
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