Auflistung nach Autor:in "Kersandt, Peter"
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Zeitschriftenaufsatz Aktuelle planungs- und genehmigungsrechtliche Probleme der gewerblichen Tierhaltung. Entprivilegierung im Außenbereich und Abfalleigenschaft von Wirtschaftsdünger zum Einsatz in Biogasanlagen.(2013, Boorberg) Kersandt, Peter; Birko, StephanZeitschriftenaufsatz Die Rechtslage im Wasserrecht in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes.(2010, Nomos) Kersandt, Peter; Schiller, GernotZeitschriftenaufsatz Gewerbliche Tierhaltungsanlagen in der Planungspraxis unter besonderer Berücksichtigung der Außenbereichsprivilegierung und der gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten.(2013, Boorberg) Birko, Stephan; Kersandt, PeterZeitschriftenaufsatz Gut vorbereitet ist halb getan. Zur Beantragung neuen Deponieraums nach DK 0 oder DK I liegen aufschlussreiche Erfahrungen aus der Genehmigungs- und Gerichtspraxis vor.(2016, Rhombos) Kersandt, PeterDie Rechtsprechung zur Zulassung von Deponien ist insbesondere in Fragen der Planrechtfertigung, der Erschließung und gemeindlicher Verhinderungsplanungen in den vergangenen Jahren fortentwickelt worden. Im Folgenden wird insbesondere auf die Planrechtfertigung beziehungsweise den Bedarf, das Erfordernis der gesicherten Erschließung und das Verhältnis der Deponieplanung zur gemeindlichen Bauleitplanung eingegangen.Zeitschriftenaufsatz Komplexe Rahmenbedingungen. Beim Bergversatz von Filterstäuben überlagern sich verschiedene Rechtsbereiche.(2014, Rhombos) Kersandt, PeterDie Verwertung von Filterstäuben durch Bergversatz unterliegt komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese sind auf unterschiedliche Zulassungsverfahren zurückzuführen, die sich überlagern, zeitlich aber nicht vollständig koordiniert werden können. Gerade aus diesem Grund hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde die Genehmigungsoraussetzungen und die zu koordinierenden Prüfschritte zügig und parallel zu klären. Der Langzeitsicherheitsnachweis ist bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung zu prüfen. Sofern Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf die einzubringenden Versatzstoffe wegen ihrer Abfalleigenschaft anzuwenden sein sollte, folgt auch daraus nicht, dass der Langzeitsicherheitsnachweis im Zeitpunkt der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bereits (vollständig) erbracht sein muss. Erforderlichenfalls kann und muss ein Probebetrieb zugelassen und der Übergang in den Regelbetrieb vom Vorliegen des Langzeitsicherheitsnachweises abhängig gemacht werden.